Im August 2022 hatte der Bund die Allgemeine Verwaltungsvorschrift Gebietsausweisung erneut geändert, um das Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Deutschland abzuwehren.
Nachfolgend finden Sie die Links zu den Online-Kartierungssystemen für die roten Gebiete der Bundesländer sowie eine Bildergalerie mit einem Überblick für jedes Land.
Überblick mit Links zu Rote-Gebiete-Karten der Bundesländer
In drei Bundesländern hat sich die Fläche der roten Gebiete etwa verdreifacht:
- Von 23.000 auf fast 73.000 Hektar sind die betroffenen Flächen in Brandenburg gestiegen. Hier geht es zur Rote-Gebiete-Karte für Brandenburg.
- In Mecklenburg-Vorpommern sind nach der Neuausweisung 426.000 Hektar betroffen; zuvor waren es 181.000 Hektar. Hier geht es zur Rote-Gebiete-Karte für Mecklenburg-Vorpommern.
- Nordrhein-Westfalen musste seine roten Gebiete auf ein Drittel der landwirtschaftlichen Nutzfläche ausdehnen – von 165.000 auf etwa 500.000 Hektar. Hier geht es zur Rote-Gebiete-Karte für Nordrhein-Westfalen
Verringert haben sich die nitratbelasteten Gebiete lediglich in Niedersachsen. Dort sind jetzt noch etwa 607.000 Hektar betroffen, was flächenmäßig nach wie vor dem Spitzenwert und etwa 21 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche entspricht. Hier geht es zur Rote-Gebiete-Karte für Niedersachsen.
Eine nur geringfügige Vergrößerung gibt es
- in Baden-Württemberg von etwa 30.000 auf 31.000 Hektar. Hier geht es zur Rote-Gebiete-Karte für Baden-Württemberg
- im Saarland - hier hat sich die betroffene Fläche von 3.180 Hektar auf 3.310 Hektar vergrößert. Hier geht es zur Rote-Gebiete-Karte für das Saarland
- Auch in Thüringen ist die Gesamtfläche kaum angestiegen. Hier geht es zur Rote-Gebiete-Karte für Thüringen
Fast verdoppelt haben sich die roten Gebiete in Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Hier geht es zur
Zu deutlichen Erweiterungen ist es auch in Bayern und Rheinland-Pfalz gekommen. Hier geht es zur
Um jeweils etwa 50.000 Hektar zugelegt haben die roten Gebiete in Sachsen und Hessen. Hier geht es zur
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.