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Düngeverordnung

Rote Gebiete: Zwei Bundesländer eröffnen Runde der Neuausweisungen

In Bayern und Niedersachsen können sich Landwirte jetzt Klarheit darüber verschaffen, welche Flächen die Neuausweisung der roten Gebiete voraussichtlich betreffen wird.
am Donnerstag, 27.10.2022 - 10:08 (1 Kommentar)

Landwirte in Bayern und Niedersachsen können bereits prüfen, ob ihre Flächen von der Neuausweisung nitratbelasteter Gebiete voraussichtlich betroffen sein werden. Mit dem Start der Verbandsbeteiligung am Verordnungsentwurf wurden die aktualisierten Karten veröffentlicht.

Alle Bundesländer müssen bis zum 30. November 2022 die Neuausweisung der nitratbelasteten Gebiete abgeschlossen und ihre Düngeverordnungen angepasst haben. Damit setzen sie das geänderte Ausweisungsverfahren, das an die EU-Nitratrichtlinie angepasst wurde, um. Im Januar hatte die Bundesregierung der EU-Kommission eine erneute Änderung des Düngerechts in Deutschland zugesichert.

In Bayern soll sich der Anteil der roten Gebiete an der landwirtschaftlichen Fläche von zwölf auf 17,2 Prozent erhöhen. 21 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche sollen in Niedersachsen zu den roten Gebieten zählen. Zuvor waren es in Niedersachsen 24,5 Prozent.

Mehr Grünlandflächen in Niedersachsen betroffen

Wie das niedersächsischen Landwirtschaftsministerium gegenüber agrarheute mitteilt, führe der Wegfall des bisherigen Emissionsansatzes und das geänderte Verfahren zur immissionsbasierten Abgrenzung zu einer Verschiebung der ausgewiesenen roten Gebiete. Künftig werden voraussichtlich mehr Grünlandflächen unter die nitratbelasteten Gebiete fallen.

Insgesamt würden 606.730 Hektar landwirtschaftlich genutzte Fläche als rotes Gebiet eingestuft, was 21 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche entspreche.

Im LEA-Portal des Landes Niedersachsen ist die Karte mit den nitratbelasteten Gebieten bereits aktualisiert. Häkchen gesetzt werden müssen hier beim Ordner „Düngeverordnung“ und bei allen darunter befindlichen Entwürfen.

Als gelbes, eutrophiertes Gebiet sollen in Niedersachsen weiterhin 1,3 Prozent der Landwirtschaftsfläche ausgewiesen werden, teilt das Ministerium mit. Die Behörde erklärt weiterhin, dass es sich um noch nicht rechtskräftige Entwürfe der Gebietskulissen handle. Der Verordnungsentwurf wurde am Dienstag (25.10.) für die Verbandsbeteiligung freigegeben.

Hoffnung auf Rückgang roter Gebiete in Bayern ab 2025

Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat den Verordnungsentwurf zur Umsetzung der neuen Düngeverordnung in der letzten Woche den Verbänden zur Stellungnahme übermittelt und die Karte zu den roten Gebieten veröffentlicht. Dabei machte das Ministerium auf die Forderungen der EU-Kommission im Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und die Notwendigkeit der Neuausweisung aufmerksam. Es müsse nach dem Willen der EU-Kommission sichergestellt sein, dass über jeder Messstelle mit erhöhtem Nitratgehalt auch ein rotes Gebiet ausgewiesen werden muss.

Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber (CSU) zeigte sich weiterhin enttäuscht darüber, dass die Kommission das bisherige Abgrenzungsverfahren nicht akzeptiert. Es müsse nun aber Rechtssicherheit und Klarheit für die Betriebe hergestellt werden. Trotzdem sei die Neuausweisung laut Kaniber nicht in Stein gemeißelt. „Wir wollen deshalb im Jahr 2025 die Ausweisung erneut aktualisieren, dann auf der Grundlage eines nochmals deutlich verdichteten Messstellennetzes“, so die Ministerin.

Über 500.000 Hektar rote Gebiete in Bayern

Es sei laut Kaniber schließlich ein positives Zeichen und eine Chance, dass Flächen wegen verbesserter Nitratwerte nicht mehr zu den roten Gebieten zählten. Das treffe nach Angaben des Ministeriums im Vergleich zu 2021 auf sieben Grundwasserkörper zu.

Dafür würden aber 16 neue Grundwasserkörper hinzukommen. Die alten und neuen behördlichen Messstellen hätten dort Werte über der Grenze von 50 mg Nitrat je Liter beziehungsweise eine Nitratkonzentration ab 37,5 mg je Liter mit steigendem Trend gemessen.

Während bei der letzten Ausweisung zum 1. Januar 2021 noch 12 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche zu den roten Gebieten gehörten, seien es jetzt 17,2 Prozent beziehungsweise 546.000 Hektar.

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