Sind die Umsatzeinbußen der Schweinehalter coronabedingt und dürfen sie damit auf Gelder aus der Überbrückungshilfe III rechnen oder nicht? Um die Antwort auf diese Frage wird derzeit zwischen Bund, Ländern und Bauernverbänden gerungen.
Die Schweinehalter hängen derweil in der Luft, dabei bräuchten sie dringend Klarheit, ob sie in der seit Monaten anhaltenden Schweinekrise mit Unterstützung rechnen können – oder bereits ausgezahlte Hilfen gar zurückzahlen müssen.
Zahlreiche Anträge auf Überbrückungshilfe in der Schwebe
Von Februar bis November 2021 haben schweinehaltende Betriebe 3.566 Anträge auf Überbrückungshilfe III gestellt. Wie das Bundeswirtschaftsministerium auf Anfrage der Redaktion agrarheute mitteilte, waren davon mit Stand 9. Dezember 2021 insgesamt 1.835 Anträge ausgezahlt beziehungsweise teilweise ausgezahlt. 1.617 sind noch in der Prüfung. Der Rest wurde angepasst, abgelehnt oder zurückgezogen.
Für die Überbrückungshilfe III Plus liegen 242 Anträge von Schweinehaltern vor, von denen nur 66 als zumindest teilweise ausgezahlt gelten. 173 Anträge werden noch bearbeitet. Insgesamt geht es um einen dreistelligen Millionenbetrag für die von der Krise am Schweinefleischmarkt gebeutelten Mäster und Sauenhalter.
Über die Anspruchsberechtigung entscheiden die Bewilligungsstellen
Aber wer ist letztlich befugt, die anhängigen Anträge zu bewilligen oder abzulehnen? Wer entscheidet, ob die Umsatzeinbußen der Schweinehalter nun coronabedingt sind oder doch vor allem vom Auftreten der Afrikanischen Schweinepest (ASP) ausgelöst wurden?
Das Bundeswirtschaftsministerium hat dazu eine eindeutige Haltung: „Zur Umsetzung der Coronahilfen wurden zwischen dem Bund und den Ländern einheitliche Verwaltungsvereinbarungen und Vollzugshinweise abgeschlossen, in denen die Durchführung des Programms in die Zuständigkeit der Bundesländer und ihrer Bewilligungsstellen übergeben wurde.“
Somit entscheiden die Bewilligungsstellen der Länder über die Anspruchsberechtigung im Einzelfall.
Verdachtsabhängige Kontrollen laufen
Auch eventuelle Rückzahlungen liegen vollständig in der Hand der Bundesländer, so ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums gegenüber agrarheute. Zur nachträglichen Prüfung der Antragsberechtigung sind stichprobenartige und verdachtsabhängige Kontrollen vorgesehen. Derzeit finden in mehreren Bundesländern solche Überprüfungen statt.
Bis zum 30. Juni 2022 müssen die Länder dem Bund ihre Schlussberichte über die bestimmungsgemäße Verwendung der Corona-Soforthilfen vorlegen.
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