Der Umweltrat der EU hat gestern (16.03.) seine allgemeine Ausrichtung für die Überarbeitung festgelegt. Für Tierhaltungsbetriebe hat der Umweltrat neue Größen für Tierbestände vorgeschlagen, die für die Gültigkeit der Richtlinie vorausgesetzt werden sollen. Landwirte mit geringeren Tierzahlen wären also nicht betroffen.
Aus Sicht des Umweltrats soll die Richtlinie bei Schweinen und Rindern ab einer Bestandsgröße von 350 Großvieheinheiten (GVE) gelten. Auch für gemischte Betriebe sind 350 GVE vorgesehen. Bei Geflügelhaltungen soll die Grenze bei 280 GVE liegen. Beginnend mit den größten Betrieben, will der Umweltrat die Regelungen später schrittweise umsetzen.
Die EU-Kommission hatte in ihrem Entwurf eine Grenze von nur 150 GVE vorgeschlagen. Mit einer großen Mehrheit stimmten die Umweltminister der Mitgliedstaaten gestern für die Anhebung Obergrenzen. Im Vergleich zur aktuellen Gesetzeslage werden aber mehr Tierhaltungsbetriebe von der Industrieemissionsrichtlinie betroffen sein. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir hatte sich Ende Januar dafür ausgesprochen, Betriebe ab 300 GVE in die Richtlinie aufzunehmen.
Als nächstes muss auch das EU-Parlament eine Verhandlungsposition zur Änderung der Richtlinie über Industrieemissionen festlegen. Dann beginnen die Verhandlungen in der EU-Gesetzgebung mit den Trilog-Gesprächen. Bis 2050 will die EU die Verschmutzung auf ein nicht mehr gesundheitsschädigendes Niveau senken und eine schadstofffreie Umwelt herstellen.
Weidehaltung ausgeschlossen
Die Mitgliedstaaten stellten in ihrer allgemeinen Ausrichtung klar, dass extensive Tierhaltungen ausgeschlossen werden sollen. Hierunter falle insbesondere die Weidehaltung von Rindern und Schweinen, wenn die Besatzdichte gering sei und die Tiere sich für einen großen Teil des Jahres im Freien aufhalten.
Wenn EU-Kommission, Rat und EU-Parlament sich auf eine neue Industrieemissionsrichtlinie einigen, müssen deutsche Tierhalter die unterschiedlichen Berechnungsmethoden für die Grenzwerte beachten. Während in Deutschland auf eine Großvieheinheit mehr Mastschweine kommen und die EU-Berechnungsmethode damit strenger ist, verhält es sich bei Milchkühen umgekehrt.
Was schreibt die Industrieemissionsrichtlinie (IED) vor?
Für eine Genehmigung der Anlagen dürfen die Emissionsgrenzwerte nicht überschritten werden. Die Schadstoffgrenzwerte richten sich nach den besten verfügbaren Techniken (BVT), die für die Anlagen standardmäßig verwendet werden müssen.
Laut Rat der EU müssen in den Genehmigungen Emissionen in Luft, Wasser und Boden, Abfallerzeugung, Rohstoffnutzung, Energieeffizienz, Lärm, Vermeidung von Umweltunfällen und Wiederherstellung des Standorts nach der Schließung berücksichtigt werden.
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