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Düngeverordnung

Scheitern einheitliche Kriterien für Rote Gebiete in letzter Minute?

guelleausbringung
am Freitag, 11.09.2020 - 09:24 (2 Kommentare)

Zwischen Bund und Ländern zeichnet sich kurz vor der entscheidenden Sitzung im Bundesrat ein Krach ab um die einheitlichen Kriterien für die Roten Gebiete zur Düngeverordnung. Hinter den Kulissen wird um einen Kompromiss gerungen.

Bunderat Gebäude Berlin-Mitte (Außenansicht)

Die Bundesregierung sieht einen Teil der von den Ländern geforderten Änderungen an der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) zur bundeseinheitlichen Ausweisung der belasteten Gebiete kritisch. Darum haben die Staatssekretäre vom Bundeslandwirtschafts- und vom Bundesumweltministerium, Beate Kasch und Jochen Flasbarth, gemeinsam an die Länderministerien geschrieben. „Einige Punkte gefährden insbesondere mit Blick auf die Umsetzung der europäischen Vorgaben die Verkündung der AVV Gebietsausweisung“, heißt es darin.

Nicht zuletzt aufgrund von Gesprächen mit der EU-Generaldirektion Umwelt fürchtet der Bund, dass die Kommission das nur ruhende Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wieder aufnehmen könnte, falls der Bundesrat in seiner Sitzung am 18. September die von seinem Agrarausschuss empfohlenen Änderungen akzeptieren würde. Die Bundesministerien wollen darum kommende Woche in einer Telefonkonferenz die Länder "auf Linie bringen".

Um diese Punkte streiten Bund und Länder

Die Bedenken der Bundesregierung richten sich ganz konkret gegen vier der zwölf in der Empfehlungsdrucksache geltend gemachten Änderungen. Nicht akzeptieren will der Bund Abstriche an den Voraussetzungen, unter denen Grundwasserkörper als belastet anzusehen sind und ausgewiesen werden müssen. Auch der Länderforderung, auf das Kriterium einer Nitratkonzentration von 37,5 mg Nitrat pro Liter bei steigendem Belastungstrend zu verzichten, will der Bund nicht folgen.

Für bedenklich halten die Bundesressorts auch die Ausschussempfehlung, die in der Verwaltungsvorschrift genannte Übergangsregelung bis 2024 für die Ausweisung von nitratbelasteten Gebieten bei Vorliegen „tatsächlicher Gründe“ weiter zu verlängern.

Schwerwiegende Bedenken hat der Bund außerdem gegen eine Änderung der geplanten Regelungen für die Ausweisung von eutrophierten Gebieten. Seiner Auffassung geht die von den Ländern vorgeschlagene Ausdehnung der vorgesehenen Ausnahmeregelung viel zu weit. Damit wäre den Ministerien zufolge das geforderte Kriterium signifikanter Nährstoffeinträge aus landwirtschaftlichen Quellen nicht mehr gewährleistet. Schließlich wendet sich der Bund gegen die Länderforderung, übergangsweise eigene Bewertungsverfahren bei der Ausweisung von eutrophierten Gebieten zu nutzen.

Mit Material von AgE

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