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Düngeverordnung

Schleswig-Holstein plant regionale Düngeauflagen

Schleppschlauchverteiler im Weizenfeld
am Freitag, 16.02.2018 - 10:25 (Jetzt kommentieren)

Das Kieler Landwirtschaftsministerium hat den Entwurf einer Düngeverordnung vorgelegt. In bestimmten Regionen soll ab dem 15. Oktober nicht mehr gedüngt werden. Der Bauernverband Schleswig-Holstein spricht von "gerade noch vertretbaren" Auflagen.

Mit der Landesdüngeverordnung will die Regierung sogenannte Gebietskulissen ausweisen. In diesen Gebieten sollen aufgrund von Grenzwertüberschreitungen spezielle Auflagen für die Düngung gelten, die über die generellen Anforderungen hinausgehen.

Die Nitrat-Kulisse umfasst rund 51 Prozent der Landesfläche, die Phosphat-Kulisse etwa 13 Prozent.

Der Verordnungsentwurf sieht vor, dass Landwirte in beiden Kulissen die Nährstoffgehalte von Gülle und Gärrückständen exakt bestimmen lassen und die Düngung spätestens am 15. Oktober beenden müssen - soweit nicht auf Ackerflächen noch längere Sperrzeiten einzuhalten sind.

Zusätzlich müssen sie die Düngemittel in der N-Kulisse auf unbestellten Ackerflächen innerhalb einer Stunde einarbeiten und in der P-Kulisse auf hoch und sehr hoch mit Phosphat versorgten Böden ihre Phosphatdüngung einschränken.

Gebietskulisse der Landesdüngeverordnung Schleswig-Holstein

Habeck: Niedrigere Nährstoffeinträge sind unumgänglich

"Es geht kein Weg daran vorbei, die Einträge von Nitrat ins Grundwasser und von Phosphat in die Seen zu reduzieren", sagte der grüne Landwirtschaftsminister von Schleswig-Holstein, Robert Habeck.

Die Rechtsgrundlage für die Landesdüngeverordnung ist die Düngeverordnung des Bundes, die am 2. Juni 2017 in Kraft getreten ist. Danach sind die Landesregierungen verpflichtet, für bestimmte Gebiete, in denen Grenzwerte für Nitrat oder Phosphat überschritten werden, zusätzliche Vorschriften zum Umgang mit Düngemitteln zu erlassen.

Für den Generalsekretär des Bauernverbandes Schleswig-Holstein, Stephan Gersteuer, sitzt der eigentlich Verantwortliche für die nun stark regionalisierten zusätzlichen Auflagen denn auch nicht in Kiel, sondern in Berlin. Die Bundesregierung und der Bundesrat hätten es versäumt, das Entstehen eines Flickenteppichs mit zersplitterten Vorgaben zwischen den Ländern und auch innerhalb eines Bundeslandes zu verhindern, kritisierte Gersteuer gegenüber agrarheute.

Die nun von der Landesregierung geplanten Maßnahmen bezeichnete er als vertretbar und gerade noch erträglich. Eine Nährstoffuntersuchung der Gülle sei ohnehin sinnvoll. Die Einarbeitungsfrist von einer Stunde sei machbar. Schwierig werde es für Betriebe, deren Flächen in verschiedenen Gebietskulissen und vielleicht zusätzlich in einem Wasserschutzgebiet lägen. Sie hätten künftig eine Vielzahl unterschiedlicher Vorschriften zu beachten.

Verbände sind zur Stellungnahme aufgefordert

Die Düngeverordnung des Bundes sieht einen Katalog von 14 möglichen Regelungen vor, aus denen die Länder für jede der beiden Kulissen mindestens drei Regelungen auswählen müssen. Diese sollen dazu dienen, möglichst schnell einen guten Zustand im Grundwasser und in den Seen zu erreichen.

Der Entwurf der Landesverordnung wurde den Verbänden zur Stellungnahme übersandt. Zusätzlich werden die Unterlagen im Internet veröffentlicht.

Die Frist zur Stellungnahme endet am 29. März 2018. Anschließend entscheidet das Kabinett unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen endgültig über den Entwurf.

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