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Schon über 50.000 Anträge auf Waldprämie gestellt

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner bei ihrer Jahresauftaktpressekonferenz
am Montag, 11.01.2021 - 16:25 (Jetzt kommentieren)

Rund 50.500 Waldbesitzer haben die Bundeswaldprämie beantragt. Das teilte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner heute bei einer Pressekonferenz zum Jahresauftakt mit.

Von den bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) bis zum 11. Januar 2021 eingegangenen Anträgen waren laut Klöckner 30.000 vollständig. Fertig bearbeitet und ausgezahlt waren zu diesem Zeitpunkt aber erst 2.000 Anträge. Die ausgezahlte Summe belief sich laut Klöckner auf 60 Mio. Euro.

Anträge können noch bis Ende Oktober gestellt werden

Insgesamt stehen im Rahmen der Bundeswaldprämie 500 Mio. Euro für den Erhalt und die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder zur Verfügung. Anträge können bis zum 30. Oktober 2021 gestellt werden.

Einen Antrag auf die Waldprämie stellen können alle privaten und kommunalen Waldbesitzer, denen mindestens ein Hektar Waldfläche gehört. Es können also sowohl natürliche als auch juristische Personen wie Forstbetriebe oder Kommunen die Waldprämie beantragen.

Für regionale Lebensmittel braucht man regional Bauern

In ihrer Auftaktpressekonferenz mahnte Klöckner bei geplanten weiteren Umwelt- und Tierschutzvorgaben für die Landwirtschaft praktisch umsetzbare Lösungen an. „Regionale Produktion kann es nur mit regionalen Bauern geben“, sagte die CDU-Politikerin am Montag in Berlin. So gehe es um Insektenschutz, aber auch um Schutz von Pflanzen und Erntesicherung. Bei einem Selbstversorgungsgrad in Deutschland bei Obst von 28 Prozent sei keinem gedient, wenn Maximalforderungen etwa Streuobstwiesen nicht mehr möglich machten.

Kommende Woche Kabinettsbeschluss zum Verbot des Kükentötens

Das geplante Verbot des Massentötens von Küken in der Hennenhaltung ab 2022 soll voraussichtlich am 20. Januar vom Kabinett auf den Weg gebracht werden, wie Klöckner sagte. Stattdessen sollen alternative Verfahren auf breiter Front einsetzbar sein, um das Geschlecht im Ei zu erkennen und männliche Küken gar nicht erst schlüpfen zu lassen.

Ab Anfang 2024 sollen dafür dann nur noch Methoden erlaubt sein, die zu einem früheren Zeitpunkt beim Brüten der Eier funktionieren. 

Hoher Zeitdruck beim nationalen Strategieplan

Mit Blick auf die künftige EU-Agrarfinanzierung müssten Bund und Länder jetzt den nationalen Strategieplan für die konkrete Umsetzung erarbeiten, unterstrich Klöckner. Sie verwies auf den hohen Zeitdruck: Da der Strategieplan bis zum Jahresende der EU-Kommission zur Genehmigung vorliegen muss und im September ein neuer Bundestag gewählt wird, sollen die notwendigen Gesetzesänderungen bis Ende Juni durch Bundestag und Bundesrat gebracht werden.

Klöckner betonte, dass trotz aller Unkenrufe mit der EU-Agrarreform eine nie da gewesene Verbindlichkeit von Umweltvorgaben für die EU-Zahlungen kommen werde.

Mit Material von dpa
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