Um Investitionen schneller umsetzen zu können, sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren im Infrastrukturbereich beschleunigt werden. Das hat der Koalitionsausschuss in den frühen Morgenstunden zum Montag beschlossen. Als eine von mehreren Maßnahmen dazu sollen Unsicherheiten beim Anforderungen von Arten- und Umweltschutz reduziert werden. Der Bund will hier für mehr Transparenz sorgen und mit Standardisierungen und Vollzugshinweisen mehr Klarheit geben.
Konkret soll der online-Zugang von Informationen zu Leistungen und Genehmigungsverfahren in der Umweltverwaltung verbessert werden. Der Koalitionsausschuss bestätigte auch Pläne des Umweltministeriums vom Januar, ein Artenschutzportal im Internet einzurichten.
Künftig weniger Umweltverträglichkeitsprüfungen
Prüfen sollen Bund und Länder eine Änderung der Vorschriften zur Umweltverträglichkeitsprüfung. Änderungsvorhaben könnten demnach – wo dies EU-rechtlich zulässig ist – künftig ohne UVP oder UVP-Vorprüfung auskommen. Die bestehenden UVP-Vorschriften bezeichnet der Koalitionsausschuss als „veraltet“. Die neuen Vorschriften sollen an die momentane Gesetzeslage und Rechtsprechung angepasst werden. Außerdem sollen zentrale UVP-Portale genutzt werden, um die Öffentlichkeit besser zu beteiligen und informieren.
Geprüft werden sollen weitere Verfahrensoptimierungen, etwa eine verbesserte vorherige Abstimmung der Planungsunterlagen vor Beantragung eines Genehmigungsverfahrens und eine Ausschlussfrist für Einwendungen in laufenden Verfahren. Auch sollen durch eine gesetzliche Stichtagsregelung verzögernde Anpassungen in Planungsverfahren aufgrund einer geänderten Rechtslage vermieden werden.
Der Koalitionsausschuss betont, dass die geplante Bundeskompensationsverordnung möglichst schnell in Kraft treten soll. Geregelt werden soll dadurch die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung für Bundesvorhaben.
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.