Weder für die Landwirte noch für die EU-Kommission ging der Regierungswechsel in Deutschland problemlos über die Bühne. Nachdem die alte Regierung mit den Agrarministern der Länder keine Einigung über den nationalen Strategieplan zur Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik von 2023 bis 2027 erzielen konnte, reichten auch nach Amtsantritt der neuen Bundesregierung am 8. Dezember 2021 die restlichen Wochen bis zum Ablauf der Frist nicht aus für eine pünktliche Abgabe des Plans. Die EU-Kommission machte Druck, der sich letztlich auf die Bauern auswirkte, die Gewissheit über die Zusammensetzung ihres Einkommens ab dem nächsten Jahr haben wollen.
So stand insbesondere die Frage im Raum, wie die Bundesregierung das 30-Prozent-Ziel für den Ökolandbau in den Strategieplan aufnehmen wird. Zu den weiteren großen Zielen des Bundeslandwirtschaftsministers Cem Özdemir (Grüne) – die Verringerung des Pestizideinsatzes und der Umbau der Nutztierhaltung – heißt es in der heute veröffentlichten Zusammenfassung zum GAP-Strategieplan allerdings, dass dort nur Beiträge zur Erreichung des Ökolandbauziels berücksichtigt werden können.
Der nationale Strategieplan wird im Laufe des Jahres von der EU-Kommission genehmigt. In diesem Verfahren können noch Änderungen am Strategieplan erfolgen. Darüber hinaus kann Deutschland den Plan jährlich anpassen.
Schrittweise Verringerung der Direktzahlungen
30 Milliarden Euro EU-Fördermittel stehen Deutschland für die Förderperiode von 2023 bis 2027 zur Verfügung. Für die Landwirte will Deutschland tragfähige Einkommen schaffen und den Wertschöpfungsanteil in der Primärproduktion von Lebensmitteln erhöhen. Einkommensunterschiede im Vergleich zu anderen Branchen sollen durch differenzierte Fördermaßnahmen bei den Direktzahlungen ausgeräumt werden.
Die flächengebundene Basisprämie – beziehungsweise die „Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit“ – soll schrittweise von 166 Euro/Hektar im Jahr 2022 auf 149 Euro/Hektar im Jahr 2027 verringert werden. In die zweite Säule der GAP werden die frei werdenden Mittel umgeschichtet.
Um Direktzahlungen oder flächen- und tiergebundene Zahlungen der zweiten Säule erhalten zu können, müssen Landwirte die erweiterte Konditionalität erfüllen. Diese fasst künftig die Grundanforderung an die Betriebsführung (GAB) und die Kriterien zum Erhalt der Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) zusammen. Insbesondere gehört zur erweiterten Konditionalität die GLÖZ 8-Regelung, die eine Stilllegung von vier Prozent der Ackerfläche vorschreibt.
Hälfte der GAP-Mittel für den Umwelt-, Klima- und Artenschutz

Wie das BMEL in der Zusammenfassung zum Strategieplan betont, ist die künftige GAP ergebnisorientierter und kann sich auf den Mittelfluss an einen Mitgliedstaat auswirken, wenn dieser seine Zielsetzung verfehlt.
Attraktiver für die Betriebe sollen Umwelt- und Klimamaßnahmen werden. Dazu sollen entsprechende Maßnahmen der ersten und zweiten Säule miteinander kombiniert werden können. Die neuen Eco-Schemes (Öko-Regelungen) der ersten Säule können mit den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) der zweiten Säule (darunter auch die Förderung des Ökolandbaus) kombiniert werden. Erhalten bleibt das Verbot der Doppelförderung.
Etwa jeder zweite Euro soll in der neuen GAP-Förderperiode in den Umwelt- Klima- und Artenschutz gehen – zum Beispiel durch die Verminderung von Treibhausgasemissionen, die Erhöhung des Gehalts an organischem Kohlenstoff im Boden und die Erzeugung erneuerbarer Energien in der Land- und Forstwirtschaft. Schätzungsweise soll es auf jedem fünften Hektar zu einer Verringerung von Pflanzenschutz- und Nährstoffeinträgen kommen. Zur Erhaltung und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt soll ein Drittel der landwirtschaftlich genutzten Flächen beitragen.
Außerdem sind nur Maßnahmen förderfähig, die über die erweiterte Konditionalität hinausgehen. In der Regel erstrecken sich die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen über einen Zeitraum von fünf Jahren, damit sie die gewünschten Umwelt- und Klimaeffekte erzielen können. Hinsichtlich der Dauer der Maßnahmen macht das BMEL auf den Unterschied zu den Eco-Schemes aufmerksam.
Eco-Schemes sollen für mehr Ökolandbau ermöglichen
So gelten die Eco-Schemes als einjährige und bundesweit einheitliche Umwelt- und Klimamaßnahmen der ersten Säule. Die Teilnahme an den insgesamt sieben Öko-Regelungen ist für Landwirte freiwillig. Die Förderhöhen für die Maßnahmen hat agrarheute bereits im Oktober veröffentlicht – geändert hat sich hier lediglich der Fördersatz für den Verzicht auf chemische Pflanzenschutzmittel. Für dieses Eco-Scheme soll es im nächsten Jahr 130 Euro/Hektar geben; bis 2026 soll sich der Betrag auf 110 Euro/Hektar verringern. Beim Ackerfutter soll es außerdem Abschläge geben.
Durch die Verschiebung von Maßnahmen aus der bisherigen zweiten Säule in die Eco-Schemes entstehen nach Angaben des BMEL finanzielle Spielräume, die von den Ländern für den Ausbau des Ökolandbaus und weitere Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen genutzt werden können.
Özdemir: Jährlich eine halbe Milliarde Euro für den Ökolandbau
Zur heutigen Vorlage des nationalen GAP-Strategieplans bei der EU-Kommission betont Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir, dass Landwirte nun Planungssicherheit für ihre Anbauentscheidungen hätten. „Auf den letzten Metern konnten wir für den ökologischen Landbau noch viel rausholen. Wir haben die Kombinationsmöglichkeiten von Ökolandbauförderung und Öko-Regelungen deutlich optimiert, damit auch Biobetriebe mit freiwilligen Leistungen für Klima und Umwelt Geld verdienen können“, so Özdemir.
In der zweiten Säule stünden jährlich eine halbe Milliarde Euro für die Förderung des Ökolandbaus durch die Länder bereit. Dadurch rücke die Biolandwirtschaft in den Fokus der Förderung ab 2023.
Im bundesweiten Durchschnitt soll der Ökolandbau etwa genauso stark gefördert werden wie die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen. Etwa 20 Prozent der Gelder sind für den Ökolandbau vorgesehen. Überdurchschnittlich viele Mittel werden voraussichtlich in Brandenburg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern in den Ökolandbau fließen.
Das BMEL weist darauf hin, dass in der gesamten Förderperiode zusätzlich 2,8 Milliarden Euro für die zweite Säule bereitstehen werden. Neben dem Ökolandbau sollen damit die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, eine tiergerechte Haltung und das Tierwohl, der Wasserschutz und die benachteiligten Gebiete (Ausgleichszulage) unterstützt werden.
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