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Streit um Hoftorbilanz

SPD stoppt Beratungen zum Düngegesetz

am Montag, 01.02.2016 - 11:45 (Jetzt kommentieren)

Die Neufassung des Düngerechts kommt ins Stocken. Die SPD-Fraktion hat die parlamentarischen Beratungen in der vergangenen Woche zunächst gestoppt.

Agrarsprecher Dr.Wilhelm Priesmeier begründete die Entscheidung seiner Fraktion gegenüber AgraEurope mit offenen Fragen, insbesondere im Zusammenhang mit der geplanten Einführung einer Hoftorbilanz. Priesmeier befürchtet, dass die zwischen den Koalitionspartnern vereinbarte Einführung einer Hoftorbilanz ab 2018 für Betriebe mit mehr als 2.000 Mastschweineplätzen und über drei Großvieheinheiten (GVE) je Hektar "auf den St. Nimmerleinstag" verschoben werden könnte, nachdem dazu lediglich eine Verordnungsermächtigung im Gesetzentwurf enthalten sei. Dies werde man nicht zulassen, betonte der SPD-Politiker.

Seiner Auffassung nach macht es Sinn, die Beratungen zum Düngegesetz zunächst bis Ende März auszusetzen, wenn die EU-Kommission die Notifizierung des Regierungsentwurfs für die Novelle der Düngeverordnung abgeschlossen habe und der Verordnungsentwurf gegebenenfalls nachgebessert werden müsse.

Auch hinsichtlich dieses Entwurfs habe man noch "offene Fragen". Verärgert zeigte sich Priesmeier über das Bundeslandwirtschaftsministerium. Dessen Vorgehen beim Düngerecht sei - "wie in anderen Bereichen auch" - "wenig zielführend".

Düngegesetz: Bundesrat fordert Änderungen in 20 Punkten

Unterdessen fordert der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Düngegesetz weitergehende Änderungen, als sie im Entwurf der Bundesregierung vorgesehen sind. In ihrer am vergangenen Freitag verabschiedeten Stellungnahme zum Regierungsentwurf, die weitgehend den Ausschussempfehlungen folgt, macht die Länderkammer in rund 20 Punkten Änderungsbedarf an der Regierungsvorlage geltend. Gefordert werden weitere Erleichterungen beim vorgesehenen Datenabgleich zwischen unterschiedlichen Behörden für eine effektivere Kontrolle der Düngung.

Bundesrat: Datenabgleich in automatisierter Form

Insbesondere ist der Bundesrat dafür, den Datenabgleich in automatisierter Form vorzunehmen und auch einen Zugriff der für das Düngerecht zuständigen Fachbehörden auf Daten sonstiger Behörden wie Bau- und Immissionsschutzbehörden zu ermöglichen. Daneben sollen auch die Bodenschutzbehörden Datenzugriff erhalten.

Das im Gesetzentwurf angekündigte Nationale Aktionsprogramm zum Schutz von Gewässern vor Nitrat sollte laut Bundesrat zwingend mit den Ländern abgestimmt werden. Auch für Gärreste aus Biogasanlagen sollen die Länder Regelungen zur Lagerkapazität erlassen können. Zur Lagerkapazität von Wirtschaftsdünger sollen sie eigene Regelungen treffen können, wenn das Bundeslandwirtschaftsministerium von der entsprechenden Verordnungsermächtigung im Düngegesetz keinen Gebrauch machen sollte.

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