Im Juli zeigte die RTL-Sendung stern TV einen Beitrag, der die Landwirtschaftsministerin von Nordrhein-Westfalen, Christina Schulze Föcking (40, CDU), beschuldigt, dass in ihren Schweineställen ein unzulänglicher Tierschutz herrsche.
Die Staatsanwaltschaft Münster hat das Verfahren am 19. September gegen den verantwortlichen Geschäftsführer des Schweinemastbetriebs Schulze Föcking in Steinfurt eingestellt. Nach den durchgeführten Ermittlungen fehlen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten des verantwortlichen Tierhalters oder eines anderen Mitarbeiters, heißt es in der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Münster.
Videomaterial nicht von strafrechtlicher Bedeutung
Die in der Strafanzeige der „Albert Schweizer Stiftung für unsere Mitwelt“ vom 13.07.2017 sowie in den Videosequenzen der Organisation „tierretter.de“ erhobenen Vorwürfe seien auf strafrechtliche Relevanz geprüft worden.
Soweit in den Videosequenzen Mängel bei den Haltungsbedingungen behauptet werden (zu wenig Tageslicht, erhöhter Ammoniakgehalt in der Luft, fehlendes Trinkwasser, unzureichende Sauberkeit der Stallungen oder Ausgestaltung der Krankenbuchten), seien diese Defizite – sollten sie vorgelegen haben – nicht von strafrechtlicher Bedeutung. Denn es lasse sich nicht feststellen, dass die Tiere deswegen länger anhaltenden Schmerzen oder Leiden ausgesetzt waren.
Keine dauerhaft erhöhte Ammoniakkonzentration
Der von den Tierschützern gemessene Ammoniakwert sei ein singulärer Messwert und damit eine Momentaufnahme. Die Tierärztin habe hierzu erklärt, dass ihr im ersten Halbjahr 2017 ein erhöhter Ammoniakgehalt nicht aufgefallen sei. Eine dauerhaft erhöhte Ammoniakkonzentration ließ sich damit nicht nachhalten. Von dieser einmaligen Konzentration konnte daher nicht – wie in der Strafanzeige behauptet - auf eine tatsächliche Reizung der Atemwege und Augenbindehäute einzelner Tiere geschlossen werden.
Auch bei einer möglicherweise vorübergehend unzureichenden Trinkwasserversorgung handele es sich um einen Einzelfall, ohne dass ersichtlich sei, dass hierdurch den Tieren erhebliche Schmerzen oder Leiden zugefügt wurden.
Mitarbeiter sind nicht für Bissverletzungen verantwortlich
Soweit auf den - nach den Angaben der Tierschützer aus Juni 2017 stammenden -Videosequenzen Tiere mit Bissverletzungen und Gelenkschwellungen zu sehen sind, seien weder der verantwortliche Geschäftsführer noch sonstige Mitarbeiter des Betriebes für das Entstehen dieser gesundheitlichen Probleme verantwortlich.
"Es ist nicht ansatzweise erkennbar, dass Betriebsverantwortliche diese Verletzungen vorsätzlich herbeigeführt, ignoriert oder auf diese Verletzungen nicht rechtzeitig und nicht sachgerecht reagiert (und damit die Schmerzen und Leiden der Tiere unnötig verlängert) haben. Der Geschäftsführer hat vielmehr alles aus seiner Sicht Mögliche getan, um die verletzten und erkrankten Tiere zu versorgen", schreibt die Staatsanwaltschaft in ihrer Pressemitteilung.
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