Mit dem Gesetz wird der steuerliche Verlustrücktrag für Unternehmen und Selbstständige auf 10 Millionen Euro angehoben, bei Zusammenveranlagung auf 20 Millionen Euro. Dies gilt für die Jahre 2020 und 2021, aber auch beim vorläufigen Verlustrücktrag für 2020. Ebenso wird die Möglichkeit eröffnet, die Stundung auch für die Nachzahlung bei der Steuerfestsetzung 2020 zu beantragen.
Niedrigere Mehrwertsteuer wird verlängert
Außerdem verlängert das Gesetz die Senkung der Mehrwertsteuersenkung in der Gastronomie wie zum Beispiel Hofcafés. Der bereits geltende ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent auf Speisen wird über den 30. Juni 2021 hinaus bis Ende 2022 verlängert. Für Getränke gilt allerdings weiterhin der reguläre Steuersatz von 19 Prozent.
Eine weitere Änderung soll Familien mit Kindern finanziell unterstützen. Familien erhalten in diesem Jahr erneut, wie schon 2020, einen einmaligen Kinderbonus von 150 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind.
Im Bundestag hatten neben den Koalitionsfraktionen auch AfD und FDP für das Gesetz gestimmt, während sich die Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen enthielten. Nach der heute erfolgten Verabschiedung des dritten Corona-Steuerhilfegesetzes durch den Bundesrat kann das Gesetz nun durch den Bundespräsidenten unterschrieben und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet werden und damit wie geplant in Kraft treten.
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