Das ist ein Artikel vom Top-Thema:

Umsatzsteuer

Steuernachteil für Landwirte im Gesetz zur Stärkung der Wirtschaft

Zum 1. Januar 2024 soll der Durchschnittssatz der Umsatzsteuerpauschalierung erneut sinken.
am Donnerstag, 31.08.2023 - 11:18 (3 Kommentare)

Das gestern (30.08.) vom Bundeskabinett beschlossene Wachstumschancengesetz sieht eine weitere Absenkung des Pauschalierungssatzes für Landwirte vor.

Landwirtschaftliche Betriebe, die die Umsatzsteuerpauschalierung nutzen, mussten in den letzten Jahren eine Menge neuer Regeln hinnehmen. Erst führte Deutschland wegen des Streits mit der EU-Kommission die Jahresumsatzgrenze von 600.000 Euro ein, dann wurde die jährliche Anpassung des Pauschalierungssatzes festgelegt. Dieser sank immer weiter – und die Steuerlast für die pauschalierenden Betriebe stieg.

Bis 2021 betrug der Durchschnittssatz der Umsatzsteuerpauschalierung noch 10,7 Prozent, 2022 sank er auf 9,5 Prozent. Seit Anfang des laufenden Jahres liegt er bei 9,0 Prozent und zum 1. Januar 2024 wird er voraussichtlich auf 8,4 Prozent schrumpfen. Bei der pauschalen Besteuerung ihrer Produkte haben Landwirte innerhalb von zwei Jahren also über 2 Prozentpunkte verloren.

Liquidität der Unternehmen soll eigentlich verbessert werden

Wie die Bundesregierung in ihrem Entwurf zum Wachstumschancengesetz erklärt, solle die Liquiditätssituation der Unternehmen verbessert werden. Betriebe bräuchten wegen der Auswirkungen der Corona-Pandemie und des Ukraine-Kriegs Impulse für Investitionen.

Maßnahmen aus dem Gesetzentwurf, die nach Angaben des Deutschen Bauernverbands (DBV) für Landwirte interessant sein können, sind beispielsweise die Anhebung der Betragsgrenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter auf 1.000 Euro, die auf 50 Prozent erhöhte Sonderabschreibung für kleine und mittlere Betriebe oder eine erhöhte Abschreibung für Wohngebäude. Nicht im Entwurf enthalten seien eine Wiedereinführung der Tarifglättung oder eine steuerliche Risikoausgleichsrücklage.
Die geplante Absenkung des Pauschalierungssatzes von 9,0 auf 8,4 Prozent hält DBV-Präsident Joachim Rukwied für nicht nachvollziehbar. „Bei der Umsatzsteuer bedeutet das Gesetz für viele Landwirte das Gegenteil von Steuerentlastung“, kritisiert Rukwied.

Kommentare

agrarheute.comKommentare werden geladen. Bitte kurz warten...