Einen Fehlstart bei der Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab nächstem Jahr befürchtete Joachim Rukwied, Präsident des LBV und des Deutschen Bauernverbands (DBV), während einer LBV-Vorstandssitzung. Dass nach jetzigem Stand Saatgut von Blühmischungen nicht aktiv auf die stillgelegten Flächen ausgebracht werden dürfen, führe laut Rukwied zu einer Verwahrlosung der Flächen.
Grundsätzlich erlaubt das EU-Recht auch alternative Ausgestaltungen der nichtproduktiven Fläche. Deshalb könnten andere EU-Mitgliedstaaten die Qualität der Ackerflächen leichter aufrecht erhalten und besseren Insektenschutz betreiben.
Spätere Nutzung als Ackerfläche muss möglich bleiben
Weil in der deutschen Umsetzung der GAP die Ackerflächen sich selbst überlassen werden müssen und nicht gepflegt werden dürfen, werden diese verwahrlosen, warnt Rukwied. Jedoch müsse auch an das Auslaufen der Brachen und an eine erneute Nutzung der Flächen zur Lebensmittelproduktion gedacht werden.
„Jeder Hobbygärtner weiß, wie schwierig es ist, auf stark verunkrautetem Boden beispielsweise Gemüse anzubauen. Am Ende könnte dadurch der Pflanzenschutzmitteleinsatz sogar steigen, was weder die Bauern, noch der Naturschutz und die Gesellschaft will“, teilt der LBV mit. Joachim Rukwied sieht in der verpflichtenden Flächenstilllegung einen Beweis für die größere werdende Distanz politischer Entscheidungsträger zur landwirtschaftlichen Praxis. Die Landwirte wollten durch Blühflächen die Biodiversität stärken, träfen auf politischer Seite jedoch auf Ignoranz.
Sowohl aus ackerbaulicher Sicht als auch für die gesellschaftliche Akzeptanz sei das Anlegen von Blühflächen sinnvoll. Der LBV fordert die Politik auf, die Fehler zu korrigieren und schnellstens Klarheit bei den Förderbedingungen zu schaffen.
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