In dieser Woche tagen die Fachausschüsse des Bundesrates. Den Auftakt macht heute der Agrarausschuss. Für die Sitzung liegen Anträge des Landes Mecklenburg-Vorpommern vor. Diese basieren auf den bisherigen Abstimmungsgesprächen zwischen dem Bundeslandwirtschaftsministerium und den Agrarressorts der Länder.
Eine Ausschussmehrheit für die Anträge ist allerdings auch nach einer Telefonkonferenz der Amtschefs in dieser Woche keineswegs sicher.
Vorschriften der Stoffstrombilanz sind zu kompliziert
Die Länder kritisieren die zu komplizierten Bewertungsvorschriften mit - nach ihrer Auffassung - zu weitgehenden Abzugsmöglichkeiten. Nach dem Antrag aus Schwerin soll Betriebsinhaber wählen können, die Bilanz auf Grundlage eines bundesweit einheitlichen Bilanzwertes von 175 kg Stickstoff je Hektar zu bewerten oder auf der Grundlage eines Bilanzwertes nach den Vorgaben in Anlage 4 der Verordnung, der die konkreten betrieblichen Verhältnisse berücksichtigt.
Außerdem sollen die Betriebe in Absprache mit den jeweiligen Behörden unvermeidliche Stickstoffverluste und erforderliche Zuschläge berücksichtigen können.
Geltungsbereich soll erweitert werden
Darüber hinaus sieht der Kompromissvorschlag vor, den bislang geforderten räumlichen Zusammenhang zwischen Betrieb und Biogasanlage zu streichen. Damit würde der Geltungsbereich der Verordnung weiter gefasst als bisher.
Schließlich soll sichergestellt werden, dass auch Betriebe, die Wirtschaftsdünger aus dem Ausland aufnehmen, der Verpflichtung zu Erstellung einer Stoffstrombilanz unterliegen.
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