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Investitionsförderung

Tierhaltung: Flächenbindung wird Voraussetzung für GAK-Förderung

Als Voraussetzung für den Erhalt von GAK-Förderungen sollen Tierhalter ihren Tierbestand künftig nach der eigenen Fläche ausrichten. Für Weidetierhalter werden die Förderungen zum Schutz gegen den Wolf verlängert.
am Freitag, 03.02.2023 - 11:49 (8 Kommentare)

Gestern (02.02.) hat der Planungsausschuss Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK) seinen Rahmenplan für 2023 bis 2026 beschlossen. Darin ist eine flächengebundene Tierhaltung Voraussetzung für die Förderung. Zudem gibt neue Fördermaßnahmen.

Wer als Tierhalter künftig aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) eine Agrarinvestitionsförderung (AFP) erhalten will, muss die Begrenzung der Tierzahl von 2 GVE/ha einhalten. Dabei wird von der selbstbewirtschafteten Fläche ausgegangen. Wenn Tierhalter nicht über ausreichend selbstbewirtschaftete Flächen verfügen, können sie „unter bestimmten Voraussetzungen“ überbetriebliche Ausgleichsmöglichkeiten in Anspruch nehmen, heißt es vom Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL).

Ziel der Flächenbindung sei es laut BMEL, die Entwicklung der Tierbestände mit den Zielen des Klima-, Gewässer- und Emissionsschutzes in Einklang zu bringen.

Neben dem Bundeslandwirtschaftsminister entscheidet auch der Bundesfinanzminister und die zuständigen Minister der Länder über den GAK-Rahmenplan. Für 2023 werden über die GAK Bundesmittel in Höhe von 1,133 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt.

Neue Förderung für Agroforstsysteme und Wildpflanzen

Die bereits bestehenden Fördermaßnahmen zur Weidetierhaltung zum Schutz gegen den Wolf verlängerte der Planungsausschuss bis zum 31. Dezember 2027.

Darüber hinaus wird eine neue Fördermaßnahme „Investitionsförderung zur Einrichtung von Agroforstsystemen“ eingeführt. Ein weiteres neues Angebot soll mehrjährige und artenreiche Wildpflanzenflächen auf Ackerland fördern. Diese Maßnahme mit dem Namen „Förderung des Anbaus mehrjähriger Wildpflanzenmischungen“ soll Feldvögeln, Nützlingen, Bienen und anderen Wildtieren Schutz und Nahrung bieten und dadurch die biologische Vielfalt verbessern.

Außerdem sollen die Länder über einen Sonderrahmenplan „„Maßnahmen des Ökolandbaus und der Biologischen Vielfalt“ zusätzliche Mittel für den Ökolandbau bereitstellen.

Förderung für überbetriebliche Bewässerung verlängert

Weiter teilt das BMEL mit, Anpassung an die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) vorgenommen zu haben. Hier wurden insbesondere im Förderbereich 4 „Markt- und standortangepasste sowie umweltgerechte Landbewirtschaftung einschließlich Vertragsnaturschutz und Landschaftspflege“ Fördersätze angepasst, um die Maßnahmen mit den Regelungen der Eco-Schemes in Einklang zu bringen.

Landwirte und Erzeugerzusammenschlüsse können sich zudem künftig bei der Verbesserung der Energieeffizienz und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels beraten lassen und dabei finanziell unterstützt werden. Verlängert wird die Förderung für überbetriebliche Bewässerungsmaßnahmen.

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