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Update vom 7. Juni, 15:20 Uhr

Tierhaltungskennzeichnung: Diese fünf Stufen plant Özdemir

Cem Özdemir
am Dienstag, 07.06.2022 - 11:42 (10 Kommentare)

Fünf Haltungsstufen sieht Özdemirs Entwurf für eine verpflichtende Kennzeichnung von Schweinefleisch vor.

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir hat heute (7.6.) in Berlin die Eckpunkte für eine verpflichtende staatliche Tierhaltungskennzeichnung vorgelegt. Als erstes Produkt soll frisches Schweinefleisch nach fünf Haltungsstufen ausgezeichnet werden. Maßgeblich ist die Haltung während der Mast.

Die Kennzeichnungspflicht soll nur gelten, wenn die Schweine in Deutschland gehalten wurden. Wie Özdemir bei der Pressekonferenz erklärte, wolle er die Kennzeichnung des Schweinefleischs in Brüssel zertifizieren lassen und auf dieser Grundlage das System auf weitere Produkte ausweiten.

Welche Haltungsformen auf einem Betrieb herrschen, sollen die Landwirte den Behörden mitteilen. Wenn die Vorgaben nicht eingehalten werden, drohen ihnen Ordnungswidrigkeitsverfahren beziehungsweise Bußgelder. 

Vor der parlamentarischen Sommerpause ab Mitte Juli soll das "Tierhaltungskennzeichnungsgesetz" in die Ressortabstimmung gehen, so Özdemir. Eingeführt werden soll die Kennzeichnung im Laufe des Jahres 2023. Angesichts der vorhandenen Vorarbeiten, die insbesondere durch die Borchert-Kommission erbracht wurden, sagte der Minister: "Wir sind zum Erfolg verdammt." 

Wie sollen die fünf Haltungsstufen aussehen?

Das frische Schweinefleisch, das zuerst gekennzeichnet werden soll, kann gekühlt, gefroren, verpackt und unverpackt vorliegen. Verkaufsstellen wie der Lebensmittelhandel, Fleischereifachgeschäfte und der Online-Handel müssen die Schweinefleischprodukte mit Tierhaltungskennzeichnung anbieten. Später eingeführt werden soll sie in der Gastronomie, in der Außer-Haus-Verpflegung und bei verarbeiteten Produkten. 

Für das fünfstufige System sollen diese Vorgaben gelten: 

  1. Haltungsform Stall: Die Haltung während der Mast erfolgt entsprechend der gesetzlichen Mindestanforderungen.
  2. Haltungsform Stall+Platz: Den Schweinen steht mindestens 20 Prozent mehr Platz im Vergleich zum gesetzlichen Mindeststandard zur Verfügung. Die Buchten sind durch verschiedene Maßnahmen strukturiert. Dies können z. B. Trennwände, unterschiedliche Ebenen, verschiedene Temperatur- oder Lichtbereiche sein.
  3. Haltungsform Frischluftstall: Den Schweinen wird innerhalb des Stalls ein dauerhafter Kontakt zum Außenklima ermöglicht. Dies wird erreicht, indem mindestens eine Seite des Stalls offen ist, so dass die Tiere Umwelteindrücke wie Sonne, Wind und Regen wahrnehmen können. Zudem steht ihnen mindestens 46 Prozent mehr Platz im Vergleich zum gesetzlichen Mindeststandard zur Verfügung.
  4. Haltungsform Auslauf/Freiland: Den Schweinen steht ganztägig, mindestens jedoch acht Stunden pro Tag, ein Auslauf zur Verfügung bzw. sie werden in diesem Zeitraum im Freien ohne festes Stallgebäude gehalten. Zudem steht ihnen mindestens 86 Prozent mehr Platz im Vergleich zum gesetzlichen Mindeststandard zur Verfügung.
  5. Haltungsform Bio: Die Lebensmittel wurden nach den Anforderungen der EU-Ökoverordnung (EU) 2018/848 erzeugt. Das bedeutet für die Tiere eine noch größere Auslauffläche und noch mehr Platz im Stall gegenüber den anderen Haltungsformen. 

Finanzierungskonzept zum Umbau der Nutztierhaltung bleibt weiterhin offen

Cem Özdemir und Silvia Bender

Özdemir betonte erneut, dass die Anschubfinanzierung von 1 Mrd. Euro nur für die Startphase geplant sei und nicht für den Umbau der Nutztierhaltung nicht ausreiche. Eine stabile und langfristige Perspektive sei notwendig - wie diese für die Tierhalter geschaffen werden kann, ließ der Grünen-Politiker jedoch offen. "Ich bin sicher, dass wir zu einem guten Ergebnis kommen" versicherte er im Hinblick auf das Finanzierungskonzept. Neben den von der Borchert-Kommission erarbeiteten Vorschläge sprach Özdemir außerdem eine Bereitstellung von Geldern über den Bundeshaushalt an.

Silvia Bender, Staatssekretärin im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) erklärte, dass es wichtig sei, auch auf europäischer Ebene anschlussfähig an Finanzierungsideen zu bleiben. Das für Deutschland geplante Gesetz werde aber sowohl von den Koalitionspartnern als auch vom Lebensmitteleinzelhandel und Verbänden mitgetragen. 

Bender und Özdemir sprachen darüber hinaus die Notwendigkeit von Anpassungen im Bau- und Immissionsschutzrecht an. Die Staatssekretärin erklärte, in Bezug auf Änderungen an der TA Luft mit dem Bundesumweltministerium (BMUV) im Austausch zu sein. Eine Arbeitsgruppe befasse sich mit der Frage, wie mehr Tierwohl in den Ställen mit dem Bau- und Immissionsschutzrecht vereinbart werden kann. Aus den bestehenden Regelungen solle der Stallbau herausgetrennt werden, so Bender. Auch das Bundesbauministerium (BMWSB) werde einbezogen. 

DBV und Aldi fordern schnelle Erweiterung der Kennzeichnung

Die von Özdemir vorgestellten Pläne begrüßen der Deutsche Bauernverband (DBV) und Aldi grundsätzlich, jedoch wird von beiden Seiten auf eine Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung gedrängt. So begrüßt der DBV die zusätzliche Stufe 2 für einen strukturierten Stall. DBV-Präsident Joachim Rukwied fordert, dass für verarbeitete Fleischprodukte, weitere Absatzkanäle und Rind- und Geflügelprodukte ebenfalls ein verbindlicher Zeitplan erstellt werden müsse. Ansonsten könne das Konzept am Markt unterlaufen werden. Darüber hinaus müsse sich die Kennzeichnung auch auf die Ferkelhaltung beziehen. 

Dieser Ansicht ist auch die Aldi-Unternehmensgruppe. Sie verweist auf den Erfolg der Initiative Tierwohl (ITW). Es müsse ein Weg gefunden werden, die Errungenschaften in die staatliche Kennzeichnung zu überführen und zu harmonisieren, ohne dass sich beide Kennzeichnungen widersprechen. Darüber hinaus erinnert Aldi an das notwendige Finanzierungskonzept und die Erleichterungen im Bau- und Immissionsschutzrecht. Einheitliche Tierhaltungsstandards sollten außerdem für alle Nutztiere in der gesamten Europäischen Union entwickelt und verbindlich werden. 

Greenpeace kritisiert die von Özdemir vorgestellten Eckpunkte. Der Umweltorganisation zufolge solle sich der Minister auf die drei höchsten Haltungsstufen konzentrieren, da nur die biologische sowie die Außenstall- beziehungsweise Freilandhaltung eine Zukunft hätten. Die beiden anderen Haltungsformen seien tierschutzwidrig, wie ein Rechtsgutachten ergeben habe. Außerdem verschaffe die Kennzeichnung kaum Orientierung beim Einkauf. 

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