Update vom 23. Februar 2022:
Die nordrhein-westfälische Bundesratsinitiative für ein Tierwohlgesetz wird aller Voraussicht nach erfolglos bleiben. Der federführende Agrarausschuss hat dafür gestimmt, die Beratung über die Vorlage bis auf Widerruf zu vertagen. Dies bedeutet, dass der Gesetzentwurf auf absehbare Zeit nicht behandelt wird. Nach aller Erfahrung ist eine Wiedervorlage in naher Zukunft damit unwahrscheinlich.
Die Bundesregierung hatte bereits bei der Einbringung des Gesetzentwurfs in den Bundesrat Mitte Februar ihre ablehnende Haltung signalisiert. Die Parlamentarische Staatssekretärin vom Bundeslandwirtschaftsministerium, Ophelia Nick, hatte die Vorlage als unzureichend kritisiert. Die Grünen-Politikerin hatte stattdessen „ein Gesamtkonzept“ der Bundesregierung für einen Umbau der Tierhaltung angekündigt.
Durch ein eigenständiges Tierwohl-Artikelgesetz will Heinen-Esser vor allem „die Stallbaubremse lösen und genehmigungsrechtlich Türen öffnen“. Außerdem soll das Artikelgesetz den Begriff Tierwohl rechtlich klären und das Naturschutzrecht anpassen.
Mit der Initiative will NRW seine Bemühungen beim Tierwohl weiter auf Bundesebene vorantreiben. Aktuell wird außerdem in der Amtschefkonferenz – dem Treffen der Staatssekretäre von Bund und Ländern – über tiergerechte Außenklimaställe für Schweine ein Beschluss gefasst. Auch diesen Punkt habe NRW auf die Tagesordnung gesetzt, heißt es aus dem Ministerium von Heinen-Esser. Darüber hinaus wird in der Amtschefkonferenz die Umsetzung der Empfehlungen aus der Borchert-Kommission weiter diskutiert.
Öffnungsklausel für Tierwohlställe

Das geplante Artikelgesetz, das insgesamt drei Gesetze zusammenfasst, soll zunächst den Begriff Tierwohl rechtsübergreifend und einheitlich definieren. Dafür sieht Heinen-Essers Entwurf ein eigenständiges Tierwohlgesetz vor.
Zudem soll das Baurecht durch eine Öffnungsklausel für Tierwohlställe ergänzt werden. Sie soll für alle Tierarten gelten. Der Baurechtsteil des Artikelgesetzes sieht außerdem vor, dass nicht mehr für die Tierhaltung genutzte Altställe ab sieben Jahren ihre Betriebserlaubnis verlieren. Nach Angaben des Ministeriums wirkt es sich auf die immissionsschutzrechtliche Volastberechnung positiv aus, wenn die Altställe nicht mehr unter aktiv geführte Stallgebäude fallen. Gleichzeitig vergrößere sich für die verbleibenden Betriebe das Entwicklungspotenzial.
Schließlich sollen Anpassungen im Naturschutzrecht dafür sorgen, dass bei der Abwägung mit dem Naturschutz das Tierwohl mehr Gewicht bekommt. Nicht beabsichtigt werde jedoch ein automatischer „Tierwohlvorrang“.
Umwelt- und tiergerechte Haltungsverfahren sollen unterstützt werden
Anpassungswillige Landwirte sollten laut Heinen-Esser die notwendigen behördlichen Genehmigungen erhalten können. Langfristige Perspektiven für Investitionen sollten Betriebe mit besonders umwelt- und tiergerechten Haltungsverfahren erhalten. Dazu schaffe die Bundesratsinitiative das Fundament. Der Initiative voran ging ein entsprechender Beschluss des nordrhein-westfälischen Landesparlaments zum „Gesetzentwurf zur Beförderung des Tierwohls in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung“.
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