Für die heutige (25.06.) letzte Bundesratssitzung hat Niedersachsen einen Antrag zur Erleichterung tierwohlbezogener Bauvorhaben eingebracht. Nordrhein-Westfalen hat sich dem Antrag angeschlossen. Es wird gefordert, das ursprünglich geplante Gesetz zur Verbesserung des Tierwohls in Tierhaltungsanlagen weiter voranzutreiben und zu erweitern.
Doch dieses Gesetz, von dem alle gewerblichen Tierhaltungsanlagen im Außenbereich profitiert hätten, ist gestern (24.06.) gescheitert. Da nach Angaben mehrerer Unionspolitiker die SPD das Vorhaben nicht mittragen wollte, wurde es auf die Jungsauen- und Sauenhalter beschränkt. Immerhin sie erhalten nach der heutigen Zustimmung der Länderkammer die Privilegierung im Außenbereich zurück. Der Handlungsdruck für die Bundespolitik war hier besonders hoch, da die Sauenhalter in der bisherigen Gesetzeslage rechtzeitige Baugenehmigungen nicht erhalten hätten und die bereitgestellten Fördermittel von 300 Mio. Euro nicht abgerufen haben.
Nachdem die Länder dem Antrag Niedersachsens mehrheitlich zugestimmt haben, werden sich bis zur nächsten Bundesratssitzung nach der Sommerpause am 17. September die Ausschüsse mit dem Antrag befassen. Neben dem federführenden Bauausschuss werden sich der Agrar- und der Umweltausschuss mit dem Antrag befassen.
Damit richtet sich die Entschließung bereits an die künftige Bundesregierung, die aus der Bundestagswahl am 26. September hervorgehen wird.
Gute Ideen der Regierung am Bau- und Immissionsschutzrecht gescheitert
In seinem Antrag vom 15. Juni 2021 heben Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen zunächst die positiven Impulse hervor, die die Bundesregierung mit der geänderten Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, dem Förderprogramm für Umbaumaßnahmen in der Sauenhaltung und mit dem Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung eingebracht hat. Allerdings sei die Umsetzung dieser Ideen bisher am Bau- und Immissionsschutzrecht gescheitert.
Dass das parlamentarische Verfahren zum ursprünglichen Gesetzentwurf zur Verbesserung des Tierwohls aller Nutztierarten „einen erheblichen Zeitraum in Anspruch genommen hat und dass der gesellschaftlich geforderte Umbau der Tierhaltung auf diese Weise verzögert“ wurde, bedauert Niedersachen.
Für den ursprünglichen, seit gestern obsoleten Gesetzentwurf wollten Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen eine Einbeziehung von Ersatzbauten erreichen. So könne in sehr alten Anlagen mehr Tierwohl nur durch Abriss oder Neubau ermöglicht werden. Außerdem forderte Niedersachen neben der baulichen Änderung von Ställen auch deren Erweiterung, „um die andernfalls erforderliche Abstockung des Tierbestandes zu vermeiden“. Die Erweiterung hätte dann an eine gleichbleibende Tierzahl gebunden werden sollen.
Außenklimaställe fördern
Wie in der Begründung des Antrags hervorgehoben wird, seien Außenklimaställe besonders geeignet, um das Tierwohl deutlich zu verbessern.
Deshalb sollen die Emissionsfaktoren für Außenklimaställe überprüft und angepasst werden. Weiterhin sollen im Rahmen der TA Luft Emissionsminderungsmaßnahmen erarbeitet und fortlaufend angepasst werden. Die Grenzwerte für Ammoniakemissionen bei Außenklimaställen sollen darüber hinaus so angepasst werden, dass sie realistisch sind und zugleich dem Naturschutzrecht entsprechen. Sogenannte Verbesserungsgenehmigungen sollen leichter erteilt werden können.
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