Seit über zwei Jahren wird über eine Neufassung der Technischen Anleitung Luft (TA Luft) gestritten. Im Juli 2018 hatte das Bundesumweltministerium seinen Entwurf für eine Novelle der Verwaltungsvereinbarung vorgelegt. Nach einer langen Hängepartie kommt jetzt offenbar wieder Bewegung in das parlamentarische Verfahren.
Die Agrarminister der Länder haben sich daher auf ihrer Agrarministerkonferenz (AMK) vorige Woche in Weiskirchen im Saarland für einen Ausgleich zwischen Immissionsschutz und Tierwohl stark gemacht. Dabei geht es besonders um praxisgerechte Regeln für Offenställe in der Schweinehaltung.
Immissionsrecht im dörflichen Innenbereich nicht verschärfen
In einem gemeinsamen Beschluss fordern die Agrarminister den Bund auf, zügig rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die einen angemessenen Ausgleich schaffen zwischen dem Tierwohl, dem Umwelt- und dem Klimaschutz einerseits und der Wirtschaftlichkeit von Stallbauten andererseits. Insbesondere im dörflichen Innenbereich sollte das Immissionsrecht nicht verschärft werden, um regionale Strukturen zu stärken.
Die Minister fordern den Bund auch auf, für neue, tierwohlgerechte Verfahren der Tierhaltung rechtssichere Emissionsfaktoren zu erarbeiten.
Ausnahmen von Schutzanforderungen prüfen
Die Agrarminister der Länder stellen fest, dass das gewünschte Außenklima in vielen Fällen dazu führen werde, dass die immissionsschutzrechtlichen Grenzwerte überschritten würden. Hinzu komme, dass mit den bisher bekannt gewordenen Entwürfen der TA Luft erstmals Regelungen aus Leitfäden aufgenommen werden sollten, die als Schutzanforderungen auch von kleinen baugenehmigungspflichtigen Anlagen eingehalten werden müssten.
Darum sollte die Möglichkeit zur Abweichung von bestimmten Schutzanforderungen geprüft werden. Konkret soll der Bund zügig darstellen, welche Alternativen zu verpflichtenden Abluftreinigungsanlagen bei tierwohlgerechten Haltungen als verhältnismäßig gelten sollen.
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