Aus gut unterrichteten Kreisen aus dem Umfeld des Bundesumweltministeriums hat agrarheute erfahren, dass die Europäische Kommission die Emissionsmodellierung zur Ausweisung der Gebietskulisse der nitratbelasteten Gebiete ("rote Gebiete") vollständig ablehnt - genauso wie der phosphatbelasteten gelben Gebiete. Das Bundesumweltministerium unter der Leitung von Ministerin Steffi Lemke, das beim Verfahren federführende Ressort, will im Gleichschritt mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium die Forderungen der Kommission akzeptieren.
Was wird sich bei der Düngeverordnung ändern?
Da sämtliche geltenden Landesdüngeverordnungen auf dieser Emissionsmodellierung aufbauen, wird keine dieser Regelungen weiter Bestand haben. Die laufenden Klagen von Landwirten im Bezug auf rote Gebiete in mehreren Bundesländern könnten damit ins Leere laufen. Sofern die Länder nicht neue Regeln zur Umsetzung der Düngeverordnung vorlegen, ist davon auszugehen, dass die Bundesdüngeverordnung 1:1 umgesetzt werden muss. Insider gehen davon aus, dass in der Folge der neuen Forderungen der EU-Kommission die Fläche der roten und phosphatbelasteten Gebiete auf bis zu 50 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche anwachsen könnte.
Wie geht es bei der Düngeverordnung weiter?
Offen ist, ob die Umsetzung der neuen Forderungen der EU-Kommission dann ausreichen wird, damit die EU-Kommission das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen Nichteinhaltung der EU-Nitratrichtlinie einstellt. Eine endgültige Aussage wird es hierzu vielleicht geben, wenn eine neue Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Gebietsausweisung roter und gelber Gebiete umgesetzt ist, frühestens also 2023. Bis dato hat sich die EU-Kommission aber stets ein Hintertürchen offen gelassen, das Vertragsverletzungsverfahren nicht einstellen zu müssen. Sicher scheint, dass eine Neuregelung für gelbe und rote Gebiete noch 2022 kommen wird.
Neue Landesregeln für rote Gebiete bleiben möglich
Eine Sprecherin des Bundeslandwirtschaftsministeriums erklärte gegenüber agrarheute, dass die Bundesländer laut Auffassung der Europäischen Kommission weiterhin eine eigene Binnendifferenzierung (Ausweisung rote Gebiete) vornehmen könnten. Diese Binnendifferenzierung müsse allerdings im Rahmen eines bundesweit vorzugebenden Verfahrens und auf Grundlage von der Europäischen Kommission nachvollziehbaren Kriterien erfolgen. Die Sprecherin erklärt weiter: "Diese dürften aber nicht zu stark abweichenden Ergebnissen bei der Ausweisung der roten Gebiete führen. Entscheidend sei für die EU-Kommission, dass diese Verfahren robust und möglichst rechtssicher seien. Wie dies zu gewährleisten ist, soll ab Montag zwischen Bund und Ländern geklärt werden." Die EU-Kommission erwarte eine Vorlage von Vorschlägen zu den angesprochenen Punkten und Angaben zu der zu erwartenden Gebietskulisse bis zum 18. Februar 2022.
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