Die CSU hat die Forderungen der Bauern nach Entschädigungszahlungen für Stromtrassen auf landwirtschaftlichen Flächen in ihrem Wahlprogramm aufgegriffen. Das stößt der Energiewirtschaft sauer auf. Sie sprechen abschätzig von einer "Bauernmaut", die unnötig wäre, weil die betroffenen Grundstücksbesitzer schon heute großzügige Entschädigungen erhalten würden.
Jährliche Mehrkosten von 175 Mio. Euro
Nach Berechnungen von BDEW und VBEW würde die vom Bauernverband und der CSU geforderte jährliche Entschädigung die Kosten der Energiewende unnötig und ungerechtfertigt in die Höhe treiben: "Bei allen im Bundesbedarfsplan- und Energieleitungsausbaugesetz enthaltenen Projekten würden jährliche Mehrkosten von etwa 175 Millionen Euro entstehen. Summiert auf die durchschnittliche Abschreibungsdauer von Netzinvestitionen kämen rund sieben Milliarden Euro zusammen - und das bei geschätzten Investitionskosten von 18 Milliarden Euro für den Netzausbau. Damit würden die Kosten für die Stromverbraucher um über ein Drittel steigen.
Rechtsgutachten: wiederkehrende Entschädigungen verfassungswidrig
Rückenwind versprechen sich die Energieerzeuger von einem von ihnen in Auftrag gegeben Rechtsgutachten. BDEW und VBEW haben es gestern in Berlin veröffentlicht. Das Rechtsgutachten kommt zu dem Schluss, dass wiederkehrende Entschädigungen verfassungswidrig wären. Die Entschädigung für Eingriffe in Grundeigentum müsse mit Blick auf die übergeordneten Interessen der Allgemeinheit angemessen sein (Artikel 14 Satz 3 des Grundgesetzes). Sie dürfe beispielsweise Grundstückseigentümer nicht zu Lasten der Allgemeinheit einseitig und im Sinne einer Überkompensation bevorzugen. Genau das aber wäre bei einer Bauernmaut der Fall, so die Schlussfolgerung.
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