Auch in Gebieten, in denen die ASP bereits ausgebrochen ist, sollen Schweine weiterhin im Freien beziehungsweise im Auslauf gehalten werden können. Für die Amtschefs der Länderagrarministerien hat die besonders artgerechte Haltung einen so hohen Stellenwert, dass sie auch künftig erlaubt bleiben soll.
Gisela Reetz, die derzeitige Vorsitzende der Amtschefkonferenz und sächsische Agrar-Staatssekretärin, erklärte, dass „Seuchenbekämpfung und Auslaufhaltung unter einen Hut“ gebracht werden solle, um die „gesellschaftlich anerkannte Form der Tierhaltung“ nicht aufgeben zu müssen. Die ASP werde die Tierhalter lange beschäftigen. Deshalb sollen Experten nun Lösungen suchen.
Die Amtschefkonferenz findet traditionell im Januar und jeweils vor der Agrarministerkonferenz statt. Bei den Treffen nehmen die Staatssekretäre von Ländern und Bund teil und bereiten die Beschlüsse der Agrarministerkonferenz vor.
Einschränkungen für mehr Tierwohl nutzen
Muss ein Tierhalter wegen der ASP seinen Betrieb ganz oder teilweise einstellen, soll er beim Umbau zu mehr Tierwohl vom Bund gefördert werden.
Ein Teilausstieg solle „den Betrieben ermöglichen, funktionierende und verlässliche Verarbeitungs- und Vermarktungswege fortzuführen, die Teile der Erzeugung abdecken“, erläuterte Reetz.
Rote Gebiete genauer ausweisen
Um beim Gewässerschutz die Roten Gebiete genauer eingrenzen zu können, forderten die Länder den Bund dazu auf, die von ihm angekündigte Monitoring- oder Meldeverordnung im Düngerecht zu berücksichtigen. Damit würden das Nitratmonitoring und die Gebietsausweisungen verbessert.
Weiterhin sprachen sich die Amtschefs mehrerer Länder für eine nationale Nährstoffstrategie aus. In einer Protokollerklärung begründeten die Befürworter, dass eine nationale Nährstoffstrategie weiteren Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland vorbeuge. Außerdem helfe sie dabei, den EU-Verpflichtungen zum Wasser- , Boden- und Klimaschutz und zur Biodiversität nachzukommen.
Nach Ansicht der Unterstützer der Protokollerklärung sollten Bund und Länder erkannt haben, dass nötige Maßnahmen nicht erst dann eingeleitet werden sollten, „wenn Handlungsspielräume kaum mehr vorhanden sind“.
Grüne GAP-Architektur
In der digitalen Konferenz unterstrichen die Länder nochmals ihre Forderung nach einer ambitionierteren grünen Architektur der GAP beziehungsweise der EU-Agrarförderung.
Wie die künftige GAP national umgesetzt werden soll, solle nach Abschluss der Trilogverhandlungen endgültig festgelegt werden. Die entsprechenden Rechtstexte sollten aber schon vorbereitet werden.
Die Amtschefs baten den Bund, die Länderagrarministerien regelmäßig über den Stand der Triologverhandlungen zu informieren.
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