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Düngerecht

Umweltausschuss schießt bei Stoffstrombilanz quer

Schleppschlauchverteiler im Weizenfeld
am Freitag, 10.11.2017 - 10:31 (Jetzt kommentieren)

Der Umweltausschuss des Bundesrates stellt sich bei der Stoffstrombilanz gegen das Votum des Agrarausschusses. Jetzt müssen die Ministerpräsidenten entscheiden.

Ein möglicher Bund-Länder-Kompromiss zur Ausgestaltung der Stoffstrombilanz ist wieder völlig offen. Der Umweltausschuss stimmte gestern (9.11.) gegen eine Wahlmöglichkeit bei der Bewertung der Stoffstrombilanzsalden.

Damit stellt sich das Gremium gegen einen Beschluss des Agrarausschusses der Länderkammer.

Der Agrarausschuss will es den Betrieben überlassen, den von ihnen zu erstellenden Bilanzen als Bezugswert entweder einen festen bundeseinheitlichen Vergleichswert von 175 kg Stickstoff je Hektar und Jahr oder einen betriebsspezifisch zu ermittelnden Wert gegenüberzustellen.

Kein individueller Bilanzwert

Der Umweltausschuss folgte stattdessen einem niedersächsischen Antrag. Danach soll nur der feste Orientierungswert von 175 kg Stickstoff je Hektar vorgegeben werden. Einen betriebsindividuell zu ermittelnden Bilanzwert als Alternative soll es nicht geben. Falls der Orientierungswert überschritten wird, soll zunächst keine Beratungspflicht für den Betriebsinhaber ausgelöst werden.

Begründet wird die Absage an einen betriebsindividuell zu ermittelnden Bilanzwert mit den vorgesehenen umfassenden Abzugsmöglichkeiten für unvermeidbare Stickstoffverluste. Sie führten zu unrealistisch hohen zulässigen Bilanzsalden und hätten nur geringe Aussagekraft über die tatsächliche Nährstoffsituation des Betriebes. Zudem sei die Ermittlung des für den Betrieb zulässigen Bilanzwerts nach wie vor sehr kompliziert.

DBV für Wahlmöglichkeit

Der Deutsche Bauernverband (DBV) plädiert während einer Erprobungsphase für die Beibehaltung einer Wahlmöglichkeit zwischen beiden Bewertungssystemen.

Generalsekretär Bernhard Krüsken begründete dies gegenüber Agra-Europe mit dem fehlenden wissenschaftlichen Konsens über die unterschiedlichen Vorschläge für die Bewertung der Stoffstrombilanz. Im Rahmen der Evaluierung der Verordnung im Jahr 2021 könnten dann Vor- und Nachteile abgewogen und für die Zukunft festgelegt werden. „Nicht akzeptabel ist aber ein Blindflug, den die Landwirte auszubaden haben“, warnte Krüsken.

Entscheidung fällt im Plenum

Ob sich nun der Agrar- oder der Umweltausschuss mit ihren Empfehlungen in der Sitzung des Bundesrates am 24. November durchsetzen, ist offen. Die Entscheidung liegt bei den Ministerpräsidenten der Länder – und beim Bundeslandwirtschaftsminister.

Gehen dem Bund die Änderungswünsche der Länder nämlich zu weit, kann er auf die Verkündung der Verordnung verzichten und einen neuen Entwurf einbringen.

Mit Material von Agra-Europe

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