Die Länderagrarminister hatten zwar Ende September den Entwurf für eine Neufassung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) heftig kritisiert; die Umweltministerkonferenz (UMK) teilt diese Kritik aber nicht. Bei ihrem Treffen in Bremen bestätigten die Umweltressortchefs, ihrer Ansicht nach bestehe Regelungsbedarf bei Stallanlagen.
In einem Beschluss stellt die UMK ausdrücklich fest, „dass bestimmte materielle Anforderungen an den Betrieb von Tierhaltungsanlagen aufgrund neuer europarechtlicher Vorgaben und wissenschaftlichen Erkenntnisfortschritts angepasst werden müssen“.
Nur wenige Minister haben Wirtschaftlichkeit im Blick
Zudem wird festgestellt, dass Emissionen insbesondere von Geruch und Stickstoff zu Konflikten mit den Schutzbedürfnissen der Bevölkerung und der besonders geschützten Naturgüter führten.
Lediglich in einer Protokollerklärung fordern die Umwelt- und Landwirtschaftsminister aus Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Brandenburg, die Wettbewerbsfähigkeit der Tierhaltung in Deutschland nicht zu gefährden „und alle Anpassungen im Lichte der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Branche vorzunehmen“.
DBV befürchtet komplizierte Stallgenehmigungen
Der Deutsche Bauernverband (DBV) hatte im Vorfeld der UMK seine Kritik an dem Entwurf des Bundesumweltministeriums bekräftigt und eine grundlegende Überarbeitung verlangt.
Der DBV befürchtet eine gravierende Beschleunigung des Strukturwandels, sollten die in der Novelle vorgesehenen verschärften Anforderungen für Stallanlagen umgesetzt werden.
Allein mit den geplanten Verschärfungen und Ergänzungen im Bereich der Gerüche, bei Bioaerosolen, hinsichtlich der Stickstoffdeposition und der Verträglichkeitsprüfung in Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Gebieten würden die Genehmigungsverfahren verkompliziert, verteuert und verlängert, heißt es beim Bauernverband.
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