Mit dem am Mittwoch beschlossenen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung werden das UVP-Gesetz an die neuen europäischen Standards angepasst. Die neue Richtlinie sieht unter anderem Verbesserungen bei der Öffentlichkeitsbeteiligung vor. Künftig soll die Information der Öffentlichkeit verstärkt auf elektronischem Wege erfolgen. Hierfür sollen im Bund und bei den Ländern jeweils zentrale Internetportale eingerichtet werden.
"Salami-Taktik" nicht mehr möglich
Mit der Neufassung sollen zugleich bisherige Umgehungsmöglichkeiten durch die sogenannte "Salami-Taktik" beseitigt werden. Bislang konnten Investoren einer UVP-Pflicht entgehen, indem sie ein großes Vorhaben in mehrere kleine Vorhaben aufteilten, die nacheinander zugelassen wurden. Mit dem neuen Gesetz soll auch in solchen Fällen künftig eine Umweltverträglichkeitsprüfung Pflicht sein.
Wenn Bundestag und Bundesrat das Gesetz zeitnah verabschieden, können die Regelungen noch vor der Sommerpause in Kraft treten.
Vorschriften sollen vereinfacht werden
Darüber hinaus sollen die UVP-Vorschriften insgesamt vereinfacht, klarer und anwenderfreundlicher ausgestaltet werden. Die Novelle wurde deshalb auch in das Programm der Bundesregierung für bessere Rechtsetzung aufgenommen.
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