Am Freitag finden sich die Agrarminister der Bundesländer per Videokonferenz zu einer Sonderagrarministerkonferenz zusammen, um eine Position zur nationalen Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik auszuhandeln.
Die CDU/CSU-Agrarminister wollen vorschlagen, 15 Prozent der Mittel aus der ersten Säule für die Förderung der kleinen und mittleren Unternehmen einzusetzen: Betriebe mit maximal 300 ha sollen einen Zuschlag erhalten. Eine Umschichtung von Mitteln aus der ersten in die zweite Säule soll beibehalten und der Umfang der neuen Öko-Regelungen gering gehalten werden.
Zuschlag für die ersten 70 ha und 120 ha
Für maximal 300 ha große Betriebe wollen CDU und CSU die ersten 70 ha fördern. Dabei soll der Zuschlag für die ersten 30 ha 100 Euro betragen und für weitere 40 ha sollen 50 Euro zusätzlich ausgezahlt werden. Für die Förderung der ersten Hektare sieht der Beschlussvorschlag 15 Prozent der Gelder aus der ersten Säule vor.
60 Prozent der ersten Säule sollen die Basisprämie und damit das Einkommen aller Landwirte sichern. Kappung und Degression der Direktzahlungen will die Union verhindern.
Besonders unterstützt werden sollen die ersten 120 ha von Junglandwirten. Hier sollen zusätzlich 70 Euro pro ha veranschlagt werden.
Eco-Schemes und zweite Säule
Nach Ansicht der Agrarminister in Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen sollten für die neuen Eco-Schemes 20 Prozent der ersten Säule bereitgestellt werden. Derzeit wird in den EU-Trilogverhandlungen darüber diskutiert, ob ab 2023 die Finanzierung der Öko-Regelungen 20 oder 30 Prozent der ersten Säule betragen soll.
Außerdem sprechen sich die Unionsländer für eine überschaubare Anzahl von Einzelmaßnahmen bei den Eco-Schemes aus. Diese sollen dann in allen Bundesländern einheitlich und unbürokratisch umgesetzt werden können. Als Einzelmaßnahme schlagen die Unterstützer des Beschlusses vor, dass 3 Prozent der Gesamtfläche eines Betriebs für den Schutz der Biodiversität vorgehalten werden sollen. Die weiteren drei Prozent für nichtproduktive Flächen im Rahmen der Konditionalität würden erhalten bleiben.
Ebenfalls beibehalten wollen die Agrarminister der Union die Umschichtung von 6 Prozent der Direktzahlungen in die zweite Säule.
Nach wie vor wollen die Agrarminister der Union 6 Prozent der Direktzahlungen in die zweite Säule umschichten. Die Mittel sollen in den Bundesländern verbleiben und für mehr Nachhaltigkeit und Tierwohl eingesetzt werden. Konkret soll das Geld beispielsweise in Grünlandstandorte, flächenbezogene Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen, besonders tiergerechte Haltungssysteme, in den Ökolandbau oder in benachteiligte Gebiete fließen.
Flächenbezogene ELER-Verteilung
Einen neuen Maßstab fordern die Unionsländer für die Verteilung der Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). So sollen ab 2023 für 45 Prozent der ELER-Mittel nicht mehr historische Kriterien, sondern der Anteil eines Bundeslands an der gesamten Agrarfläche im Bundesgebiet ausschlaggebend sein.
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