Die Bundesnetzagentur hat heute einen nachgebesserten Entwurf der Regeln vorgelegt, nach denen im Frühjahr 2019 die Frequenzen für den superschnellen Mobilfunk-Standard 5G versteigert werden sollen.
Fachleute aus den Niederlanden erwarten, dass die Landwirtschaft eines der wichtigsten Einsatzgebiete für 5G-Anwendungen wird.
Die Pläne der Bundesnetzagentur sehen vor, bis Ende 2022 mindestens 98 Prozent der Haushalte je Bundesland mit mindestens 100 Mbit/s zu versorgen. Zusätzlich sind je Betreiber 1.000 "5G-Basisstationen" und 500 Basisstationen in "weißen Flecken" bis Ende 2022 zu errichten. Die Auflagen sind innerhalb der großen Koalition und bei den Mobilfunkanbietern äußerst umstritten.
Der Deutsche Bauernverband (DBV), der Deutsche Industrie- und Handelskammertag, der Deutsche Landkreistag sowie der Zentralverband des Deutschen Handwerks kritisieren die Pläne der Bundesnetzagentur trotz der Nachbesserungen als unzureichend.
Entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit
Es sei zwar ein Schritt in die richtige Richtung – so die Verbände –, wenn die Mobilfunkbetreiber über die bislang vorgesehenen Versorgungsauflagen hinaus künftig auch verpflichtet sein sollen, entlang der Landstraßen und besonders intensiv genutzter Schienenstrecken jenseits der ICE-Verbindungen eine Versorgung mit 5G sicherzustellen. Damit halte die Bundesnetzagentur aber an ihrem Ansatz fest, Versorgungsauflagen nur für Haushalte und einen Teil der Verkehrswege vorzusehen. Notwendig sei dagegen ein wirklich flächendeckender Ausbau des neuen 5G-Netzes.
Die Verbände betonen, Mobilfunknetze seien für Unternehmen in der Stadt, im städtischen Umland und ganz besonders in den ländlichen Räumen das Standortthema Nr. 1. Sie wüssten, dass ihre künftige Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit von einer tatsächlich flächendeckenden Verfügbarkeit hochleistungsfähiger digitaler Infrastrukturen abhänge.
Insbesondere die Unternehmen benötigten neben einer Glasfaseranbindung auch 5G für ihre Geschäftsmodelle – von der Landwirtschaft angefangen über digitale Anwendungen im Handwerk bis hin zu flächendeckenden Mobilitätskonzepten und den zahlreichen Bedürfnissen eines modernen Gesundheitswesens.
Zweistufiges alternatives Verfahren vorgeschlagen
Die Verbände haben ein vom "5G Lab Germany" in Dresden erarbeiteten Verfahrensvorschlag vorgelegt. Mit diesem Verfahren soll eine Versorgung der Fläche mit 5G-Mobilfunk mit Anbindung an das Glasfasernetz zeitnah und nicht zuletzt auch wirtschaftlich erreicht werden.
Der Vorschlag sieht eine zweistufige Versteigerung vor, bei der in einem ersten Durchgang die nicht lukrativen Gebiete den Mobilfunkanbietern zugeteilt werden. Diese müssen durch jeweils einen Anbieter hinreichend versorgt werden. Erst wenn alle betreffenden Gebiete aufgeteilt sind, dürfen die lukrativen Gebiete versteigert werden.
Wenn die nicht lukrativen Gebiete versorgt sind, erhalten die Mobilfunkanbieter die Lizenzgebühren, die sie für die lukrativen Gebiete bezahlt haben, zurück. Die Erstattungsbeträge hängen vom Investitionsaufwand für die wirtschaftlich nicht lukrativen Gebiete ab.
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