In ihrem Koalitionsvertrag kündigte die Ampelkoalition an, die Anbindehaltung von Milchkühen in spätestens zehn Jahren zu verbieten – ohne zu unterschieden, ob damit nur die ganzjährige Anbindehaltung ohne Auslauf gemeint ist oder auch die Kombinationshaltung. Ihr Ziel hat sich die Koalition aber offenbar gesetzt, ohne die Konsequenzen zu kennen.
In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion räumt die Bundesregierung nämlich jetzt ein, ihr „liegen keine differenzierten Informationen hinsichtlich der ökologischen und ökonomischen Folgen eines Verbots der Anbindehaltung vor“.
Und die Regierung gibt weitere Lücken zu: Dem Bund liegen auch keine differenzierten Informationen über die agrarstrukturellen Folgen eines Verbotes vor, ebenso wenig wie Kenntnisse über Unterschiede in den Mortalitätsraten, der Abgangsrate oder über Unterschiede in der Haltung von Milchkühen mit Hörnern.
Zahl der Stallplätze in Anbindehaltung um 63 Prozent zurückgegangen
Sicher ist sich die Bundesregierung aber, dass die Anbindehaltung von Rindern mit den Haltungsansprüchen der Tiere nicht vereinbar und tierschutzfachlich kritisch zu sehen sei.
Wie aus ihrer Antwort weiter hervorgeht, ist die Anbindehaltung von Rindern in Deutschland stark rückläufig. Die Zahl der Stallplätze für Milchkühe in Anbindehaltung sank in den zehn Jahren von 2010 bis 2020 von 1,3 Millionen auf nur noch 479.300. Das ist ein Rückgang um 63 Prozent. Der Anteil an den Stallplätzen für Milchkühe insgesamt betrug bei der letzten Landwirtschaftszählung 2020 nur noch 11 Prozent.
Leider erfasste die Zählung nicht, wie viele dieser Milchkühe in Anbindehaltung einen Auslauf haben und wie viele ganzjährig im Stall stehen.
In ihrer Antwort auf die Anfrage der AfD-Fraktion teilte die Bundesregierung übrigens weiter mit, sie habe ihre Prüfung zur konkreten Umsetzung des geplanten Verbots noch nicht abgeschlossen.
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.