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CO2-Emission

Aus von Verbrenner-Motor durch EU: Was bedeutet das für LoF ab 2035?

Nun steht es fest. Das EU-Parlament hat entschieden, dass neue PKW und leichte Lastwagen ab 2035 keinen CO2-Ausstoß mehr haben dürfen. Ein de facto Verbrennerverbot also. Doch was bedeutet das für Land-, Forst- und Baumaschinen?

am Donnerstag, 16.02.2023 - 12:00 (1 Kommentar)

Verkehr ist einer der größten CO2-Verursacher

Die neuen Emissionsnormen sind Teil des Programms „Fit for 55“. In diesem ist vorgesehen, dass die Mitgliedsstaaten der EU ihre Netto-Treibhausgasemissionen um mindestens 55 Prozent senken. Einer der größten CO2-Verursacher ist der Verkehrssektor, ein Verbot von Verbrennern ist also ein wirksamer Hebel, um das Ziel zu erreichen.

Diesel-Verbot gilt nicht für Land- und Baumaschinen

Betroffen sind im Grund alle Automobilhersteller und auch die Nutzung von synthetischen, strombasierten Kraftstoffen, sogenannten E-Fuels,  soll nicht möglich sein.

Allerdings gibt es Ausnahmen. Unter das Verbrenner-Verbot fallen nur Personenkraftwagen und leichte LKW bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht. Schwerere Nutzfahrzeuge wie LKW, Traktoren und Baumaschinen fallen unter eine Ausnahmeregel und dürfen vorerst weiter mit Diesel laufen.

Ausnahme von Verbrenner-Verbot Italien zu verdanken

Ein kleines Schlupfloch gibt es außerdem für Kleinserienhersteller. Die sogenannte „Lex Ferrari“ ist eigentlich ein Zugeständnis an italienische Sportwagenhersteller. Denn wenn auf einen Hersteller weniger als 10000 Neuzulassungen pro Jahr bei PKW oder 22.000 bei leichten LKW fallen, kann dieser eine Ausnahme von den Emissionszielen beantragen.

Umsetzung bleibt spannend

Der EU-Beschluss ist bahnbrechend. Denn die klare Zielsetzung wird eine deutliche Beschleunigung der Elektrisierung in der Automobilbranche bedeuten. Allerdings soll im Jahr 2026 noch einmal überprüft werden, ob der ambitionierte Zeitplan in der Praxis überhaupt umzusetzen – auch in Bezug auf den europaweiten Ausbau von Ladeinfrastruktur. Es bleibt also spannend.

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