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Verkauf und Verpachtung von BVVG-Flächen weitgehend gestoppt

Agrarflächen BVVG Ostdeutschland
am Freitag, 17.12.2021 - 11:31 (1 Kommentar)

Die BVVG muss Verkauf und Verpachtung ihrer Flächen kurzfristig aussetzen. Grund ist der Koalitionsvertrag.

Für die Dauer von acht Wochen wird die Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG) den Verkauf und die Verpachtung ehemals volkseigener Flächen in Ostdeutschland weitestgehend aussetzen. Das hat eine BVVG-Sprecherin heute (17.12.) gegenüber agrarheute bestätigt. Die BVVG reagiert damit auf eine Anordnung des Bundesfinanzministeriums.

Hintergrund der Entscheidung ist der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung. Darin wird ein „Aktionsplan Schutzgebiete“ angekündigt, für den offenbar auch bundeseigene Flächen eingesetzt werden sollen.

Das plant die Ampelkoalition mit den BVVG-Flächen

Konkret heißt es im Koalitionsvertrag: „Die BVVG-Flächen werden für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie Klima- und Artenschutz genutzt. Dabei werden landwirtschaftlich genutzte Flächen vorrangig an nachhaltig bzw. ökologisch wirtschaftende Betriebe verpachtet und nicht veräußert.“

Darüber hinaus hat die Ampelkoalition aber noch weitere Pläne für die verbliebenen BVVG-Flächen. Denn im Koalitionsvertrag heißt es auch: „Bundeseigene Flächen im Außenbereich haben für den Klimaschutz sowohl als potenzielle Standorte für Windkraft- und PV-Anlagen, als auch für die Biodiversität – wie z.B. Biotopverbund, Nationales Naturerbe, Wildnisgebiete, Gewässer- und Artenschutz – eine erhebliche Bedeutung und können die Entwicklung im ländlichen Raum unterstützen und einer nachhaltigen Nutzung zur Verfügung stehen. Hierfür geeignete Flächen werden künftig von der Privatisierung ausgenommen und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben übertragen, soweit sie sich noch nicht in deren Eigentum befinden.“

90.000 Hektar könnten für die Landwirtschaft verloren gehen

Das könnte dazu führen, dass ein wesentlicher Teil der noch von der BVVG zu privatisierenden rund 90.000 ha landwirtschaftlicher Flächen vor allem in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen-Anhalt einer landwirtschaftlichen Nutzung dauerhaft entzogen werden.

Die BVVG und die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) sollen die acht Wochen jedenfalls nutzen, um ihr Flächenportfolio zu analysieren. Dabei wird es darum gehen, geeignete Flächen für den Aktionsplan Schutzgebiete und die übrigen Ziele des Koalitionsvertrages zu identifizieren.

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