Veröffentlichung von Agrarsubventionen soll Konzernstrukturen zeigen


Die Regierung will künftig nicht nur die Empfänger von EU-Zahlungen veröffentlichen, sondern auch Holdingstrukturen.
Alljährlich veröffentlicht die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) die Empfänger von EU-Zahlungen aus der ersten und zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) im Internet. Aus den Daten geht hervor, welche Landwirte wie viel Geld aus Brüssel erhalten.
Künftig soll die öffentlich zugängliche Datenbank jedoch um ein gewichtiges Merkmal erweitert werden: Wenn der oder die Empfänger der EU-Zahlungen einer Unternehmensgruppe angehören, soll auch das Mutterunternehmen veröffentlicht werden müssen. Holdingstrukturen würden somit für Nutzer der Datenbank erkennbar.
Empfängerdaten müssen maschinenlesbar veröffentlicht werden
Die Neuerung verbirgt sich im Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Gesetzes und des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG), den das Bundeskabinett vorige Woche beschlossen hat.
Vorgesehen ist auch, weitere Informationen über die jeweilige Fördermaßnahme publik zu machen. Dazu zählen Anfang und Ende der Maßnahme sowie eine Aufschlüsselung von EU- und kofinanzierten Beträgen in der Zweiten Säule.
Außerdem sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Daten der GAP-Begünstigten in maschinenlesbarer Form veröffentlicht werden müssen. Das würde eine automatisierte Auswertung der Angaben nach bestimmten Kriterien erleichtern.
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.