Der Katalog für Krisen- und Katastrophenfälle vom Innenministerium sorgte in den vergangenen Tagen für Aufregung. Jetzt erarbeitet aber auch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Rechts der Ernährungsnotfallvorsorge.
Gesetz will Ernährungsnotfallvorsorge anpassen
Auf Spiegel online wurde gestern über den Gesetzesentwurf berichtet. In dem Artikel heißt es, dass im Notfall Bauernhöfe und andere Lebensmittelbetriebe von der Regierung beschlagnahmt werden könnten.
agrarheute hat beim Agrarministerium nachgefragt und eine schriftliche Antwort erhalten. Darin heißt es: "Durch den Gesetzentwurf soll das in seinen Ursprüngen noch aus der Nachkriegszeit stammende Recht der Ernährungsnotfallvorsorge an die heutigen wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen und Gefahrenlagen angepasst werden. Die Regelungen sollen im Falle einer Versorgungskrise eine hoheitliche Steuerung der Versorgung mit Lebensmitteln ermöglichen."
Details zum Gesetz wurden leider auch telefonisch aufgrund der laufenden Resortabstimmungen nicht genannt.
Bevorratung von Nahrungsmitteln auf dem Prüfstand
Laut einer Sprecherin des BMEL soll auch die staatliche Bevorratung von Nahrungsmitteln, die derzeit unabhängig von den gesetzlichen Regelungen im Rahmen der Daseinsvorsorge erfolgt, überprüft werden.
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