Die Verhandlungen der EU-Agrarminister über die nächste Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) kommen nicht voran. Auch ein Beschluss für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) fehlt noch immer.
Darum schlägt die EU-Kommission jetzt formal einen Übergangszeitraum vor: Der Startzeitpunkt der Reform soll um ein Jahr auf den 1. Januar 2022 verschoben werden. Zwei Verordnungsentwürfe hat die Brüsseler Behörde hierzu ausgearbeitet, die agrarheute vorliegen.
Ohne Finanzrahmen kürzt die Kommission selbst
Die Verschiebung ist keine Überraschung. Zuletzt war für jeden absehbar, dass sich EU-Parlament und Landwirtschaftsminister nicht rechtzeitig auf einen Reformkompromiss einigen werden. Ein Grund ist, dass nach wie vor nicht klar ist, wie viel Geld für den Agrarhaushalt in der neuen Förderperiode 2021 bis 2027 zur Verfügung stehen wird.
Und genau diese Unklarheit macht den jetzt von der Kommission geplanten Übergangszeitraum für die Landwirtschaft zum Problem: Ohne den Finanzierungsplan für die nächsten Jahre stützt die Kommission ihren Vorschlag für 2021 auf die von ihr mit dem ursprünglichen Reformentwurf vorgeschlagenen Kürzungen in der ersten und zweiten Säule der GAP.
15 Prozent weniger für die ländliche Entwicklung
Das bedeutet, die bestehenden Regeln der EU-Agrarpolitik würden zwar um ein Jahr fortgeschrieben. Der für die Direktzahlungen in Deutschland zur Verfügung stehende Mittelansatz ginge jedoch von 5,0 Mrd. Euro um rund 4 Prozent auf 4,8 Mrd. Euro zurück.
Für die ländliche Entwicklung würde der für alle Mitgliedstaaten vorgesehene Kürzungssatz von 15 Prozent greifen, sodass der deutsche Finanzrahmen von 1,17 Mrd. Euro auf 989,9 Mio. Euro schrumpfen würde. Die Mitgliedstaaten sollen die Wahl haben, in 2021 neue Fördermaßnahmen auf Basis ihrer existierenden ländlichen Entwicklungsprogramme zuzusagen oder die Mittel auf die Zeit nach 2022 zu übertragen.
Parlament und Ministerrat sind jetzt am Zuge
Die Verordnungsentwürfe der Kommission bedürfen noch der Zustimmung durch den EU-Ministerrat und das Europäische Parlament. Beobachter rechnen allerdings mit relativ schnellen Entscheidungen, damit die GAP fortgeschrieben werden kann.
Angesichts der Tatsache, dass der nächste MFR möglicherweise im Frühjahr 2020 von den Staats- und Regierungschef beschlossen wird, könnte die Höhe der Mittel für die erste und zweite Säule im Übergangszeitraum noch nachträglich angepasst werden.
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