Die Bündnispartner fordern mehr Vielfalt in der Landschaft, den Erhalt von Lebensräumen sowie Vorrang für den Natur- und Klimaschutz in den landeseigenen Wäldern. Neben der Einrichtung von Gewässerrandstreifen mit einer Breite von 5 m wollen die Initiatoren zudem den Ökolandbau und nachhaltige Bewirtschaftungsmodelle voranbringen und den Einsatz von synthetischen Pflanzenschutzmitteln in Schutzgebieten verbieten.
Das Volksbegehren braucht laut eigenen Angaben zunächst 25 000 Unterschriften, um den Antrag auf Zulassung stellen zu können. Danach gilt eine Frist von sechs Monaten, um insgesamt rund 610 000 Unterstützer zu mobilisieren. Wenn dieses Quorum erreicht wird, stimmt der Landtag über die Annahme des Gesetzes ab. Sollte es abgelehnt werden, folgt ein Volksentscheid.
Das fordert das Bündnis
Die Forderungen von "Artenvielfalt. Jetzt!" im Detail sind:
- Mehr Vielfalt in der Landwirtschaft
Mehr Hecken, Blühflächen, Grassstreifen am Wegrand, Feldgehölze und andere wertvolle Biotope.
Für Gewässerrandstreifen: Mindestens fünf Meter entlang der Gewässer darf nicht gedüngt und nicht gespritzt werden.
- Mehr Ökolandbau
Gift verbieten: Kein Einsatz chemisch-synthetischer Pestizide in Schutzgebieten.
Ökologischen Landbau und nachhaltige Bewirtschaftung fördern.
- Lebensräume auf Wiesen erhalten
Wiesen und Weiden als artenreichen Lebensraum erhalten.
Wiesenvögel schützen durch schonende Nutzung ihrer Brutgebiete.
- Naturnaher Wald
Vorrang für Natur- und Klimaschutz in den landeseigenen Wäldern.
Alt- und Totholz sind wichtige Rückzugsräume für Käfer, Pilze und Spechte: Mehr naturnahen Wald wagen!
Landesregierung und Landvolk skeptisch
Die niedersächsische Landesregierung zeigte sich skeptisch. „Wir gehen bewusst den Konsensweg“, erklärte Umweltminister Olaf Lies. Ein Bürgerbegehren führe dagegen eher zu Konflikten, die „teils auf der Straße ausgetragen werden“. Das helfe niemandem, schon gar nicht der Natur.
Der Vizepräsident des Landvolkes Niedersachsen, Dr. Holger Hennies, forderte die Naturschutzorganisationen auf, den „Weg des Konfliktes zu verlassen und gemeinsam mit der Landwirtschaft und der Landesregierung nachhaltigen Naturschutz zu betreiben“. Ein Volksbegehren, das nur auf Ver- und Gebote setze, nütze dem Artenschutz wenig und bestrafe die Landwirte, die sich bereits im Naturschutz engagierten, mit zusätzlichen Auflagen.
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