Die Europäische Kommission hat gestern die Europäische Bürgerinitiative „Rettet die Bienen!“ registriert. Die Organisatoren, darunter die Initiatoren des bayerischen Volksbegehrens zum selben Thema, fordern die Kommission dazu auf, „Rechtsvorschriften zu erlassen, um Lebensräume für Insekten als Indikatoren einer intakten Umwelt zu erhalten und zu verbessern“.
Die Initiatoren haben nun ein Jahr Zeit, eine Million Unterschriften aus sieben Ländern zur Unterstützung ihres Vorschlags zu sammeln.
Das sind die Ziele des Volksbegehren
Zu deren wichtigsten Zielen der Initiative gehört die Schaffung verbindlicher Vorgaben, wie
- die Förderung der Biodiversität übergeordnetes Ziel der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) werden zu lassen;
- den Pestizideinsatz drastisch zu reduzieren,
- gefährliche Pestizide ausnahmslos zu verbieten und Zulassungskriterien zu reformieren;
- die Strukturvielfalt in Agrarlandschaften zu fördern;
- die Nährstoffeinträge wirksam zu reduzieren (z. B. Natura 2000);
- Schutzgebiete wirksam zu etablieren;
- Forschung und Monitoring zu intensivieren sowie die Bildung zu verbessern.
Nach den EU-Verträgen kann die Union rechtliche Maßnahmen unter anderem in den Bereichen Binnenmarkt, Agrarpolitik sowie Schutz der öffentlichen Gesundheit und der Qualität der Umwelt ergreifen.
Die Kommission stuft die Initiative daher als rechtlich zulässig ein und hat beschlossen, sie zu registrieren. Eine inhaltliche Prüfung der Initiative hat die Kommission zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorgenommen.
Ein Jahr Zeit für Unterschriften
Die Initiative wird am 27. Mai 2019 registriert. Von da an haben die Organisatoren ein Jahr Zeit, Unterschriften zur Unterstützung ihres Vorschlags zu sammeln.
Sollte die Bürgerinitiative innerhalb eines Jahres eine Million Unterstützungsbekundungen aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten erhalten, muss die Kommission innerhalb von drei Monaten reagieren.
Die Kommission kann entscheiden, ob sie der Aufforderung nachkommen will oder nicht, muss ihre Entscheidung aber in jedem Fall begründen.