Update vom 2. Dezember 2020: Mittel ausgeschöpft
Die Landwirtschaftliche Rentenbank informiert darüber, dass die Antragstellung für das Investitionsprogramm Wald nach einer Verfügung des Bundeslandwirtschaftsministeriums bis auf Weiters ausgesetzt wurde. Nach einem erfolgreichen Start des Bundesprogramms seien die vorgesehenen Haushaltsmittel mittlerweile ausgeschöpft worden.
Anträge auf Zuschüsse, die bis einschließlich 24. November 2020 im Online-Förderportal der Landwirtschaftlichen Rentenbank abgeschlossen wurden, können mit dem Antrag auf ein Refinanzierungsdarlehen über die Hausbank noch bei der Rentenbank eingereicht werden. Es besteht kein Anspruch auf eine Förderung zu einem späteren Zeitpunkt.
Für die Nachreichung von notwendigen Unterlagen steht das Online-Förderportal der Rentenbank weiterhin zur Verfügung.
Zur Antragsverfahren macht die Landwirtschaftliche Rentenbank darauf aufmerksam, dass ein Antrag erst als gestellt gilt, wenn die Hausbank den Antrag auf das Investitionsprogramm mit dem Antrag auf ein Refinanzierungsdarlehen und dem Zuschuss-Antrag bei der Rentenbank eingereicht hat.
Vorschläge zur Ergänzung der Positivliste können dem Bundeslandwirtschaftsministerium weiterhin mitgeteilt werden.
Die Bearbeitung bei der Rentenbank erfolgt nach Eingang der Anträge. Wegen des hohen Interesses bitten die Mitarbeiter darum, nach Rückfragen zum aktuellen Bearbeitungsstand abzusehen.
Wegen der in den letzten Jahren von Trockenheit, Stürmen und Schädlingen verursachten massiven Waldschäden nahm die Bundesregierung 700 Mio. Euro Hilfsgelder für eine nachhaltige Waldwirtschaft in das Corona-Konjunkturpaket auf. Davon fließen 50 Mio. Euro in das jetzt gestartete Investitionsprogramm Wald, mit dem vor allem Fortschritte in Digitalisierung und Technik erreicht werden sollen.
Wer kann Zuschüsse aus dem Investitionsprogramm Wald beantragen?
Das Investitionsprogramm nutzen können
- private und kommunale Forstbetriebe,
- forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse,
- forstliche Lohnunternehmer,
- forstliche Sachverständige und
- Forstbaumschulen.
Welche Investitionen werden im Investitionsprogramm Wald gefördert?
Ziel des Investitionsprogramms Wald ist es, die Waldbesitzer in ihrer schwierigen wirtschaftlichen Lage zu unterstützen und dabei auch weniger geschädigte Waldflächen an die aktuellen Herausforderungen anzupassen. Dabei steht die nachhaltige und umweltfreundliche Waldbewirtschaftung im Mittelpunkt des Programms.
Da auf den Schadflächen gefährlichere Arbeitsbedingungen herrschen, werden Investitionen in einen über den gesetzlichen Standard liegenden Arbeitsschutz gefördert. Eine moderne Ausrüstung und Technik soll für mehr Sicherheit in der Forstwirtschaft sorgen. Hierzu zählt beispielsweise die funkgestützte Kommunikation.
Darüber hinaus werden Investitionen in
- Hard- und Software,
- Maschinen,
- Geräte,
- Zugpferde (inklusive Ankaufsuntersuchung und dazugehörige Geräte) sowie
- Anlagen und Bauten zur nachhaltigen Forstwirtschaft und mobilen Holzbearbeitung
unterstützt.
Forstbaumschulen sollen mit dem Investitionsprogramm Wald außerdem ihre Produktionskapazitäten verbessern können, damit Pflanzgut für die Wiederaufforstung schneller bereitgestellt werden kann. Eine mögliche Maßnahme wäre hier beispielsweise die Investition in Maschinen- und Lagerhallen mit klimatisierten Räumen.
Nicht gefördert wird hingegen die industrielle Holzverarbeitung. Nur die Wertschöpfung bis zum Bereich der Holzvermarktung wird im Programm berücksichtigt.
Die fachlichen Details der förderfähigen Maßnahmen hat die Landwirtschaftliche Rentenbank in einer Positivliste veröffentlicht.
In welchem finanziellen Rahmen bewegt sich das Investitionsprogramm Wald?
Die geplante Investition muss mindestens 10.000 Euro betragen.
Pro Zuwendungsempfänger können bis zu 400.000 Euro ausgezahlt werden.
Der Zuschuss beträgt 40 Prozent der gesamten Investitionssumme. Für den restlichen Betrag stellt die Landwirtschaftliche Rentenbank einen zinsgünstigen Programmkredit bereit.
Wie kann ich einen Antrag für Zuschüsse aus dem Investitionsprogramm Wald stellen?
Das Online-Portal zu Antragstellung mit ergänzenden Hinweisen zum genauen Ablauf finden Sie unter diesem Link.
Mit dem ausgefüllten Zuschussantrag aus dem Online-Portal gehen Sie zu Ihrer Hausbank. Dort beantragen Sie den zinsgünstigen Programmkredit der Landwirtschaftlichen Rentenbank für den Investitionsanteil, den Sie selbst finanzieren müssen.
Ihre Hausbank leitet den Zuschussantrag und den Antrag auf den Programmkredit an die Landwirtschaftliche Rentenbank weiter.
Sobald die Rentenbank einen Bewilligungsbescheid für die Investition ausgestellt hat, können Sie sich das Darlehen für Ihren 60-prozentigen Investitionsanteil bei Ihrer Hausbank auszahlen lassen.
Um die Zuschüsse aus dem Investitionsprogramm Wald zu erhalten, muss ein Verwendungsnachweis erbracht werden. Dazu müssen Sie Rechnungen, Zahlungsnachweise und gegebenenfalls weitere Unterlagen im oben genannten Online-Portal hochladen. Nachdem die Rentenbank die Unterlagen geprüft hat, wird der Zuschuss ausbezahlt.
Die Betriebsstätte, in die Sie als Antragsteller investieren wollen, muss in Deutschland liegen.
Mit der Investition können Sie erst nach ihrer Bewilligung starten. Als Investitionsbeginn zählt der Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen. Leistungen im Zusammenhang mit der Investitionsplanung dürfen schon vor der Antragstellung erbracht werden.
Andere öffentliche Förderprogramme, beispielsweise die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) dürfen nicht für Investitionen genutzt werden, die bereits mit dem Investitionsprogramm Wald gefördert wurden.
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