Frage: Auch weiterhin ist die EU-Kommission unzufrieden mit der Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie in Deutschland. Das hat direkte Auswirkungen auf die Umsetzung der Düngeverordnung. Wo stehen wir gerade im Verfahren mit der EU-Kommission?
Heidl: Im aktuellen Streit geht es nach wie vor um das Urteil des Europäischen Gerichtshofes von 2018 – und da ging es um die alte Düngeverordnung aus dem Jahr 2006. Der springende Punkt ist für mich: Die Bundesregierung hat es bislang nicht fertiggebracht, die Kritik aus Brüssel in eine rechtskonforme Umsetzung der Düngeverordnung zu übersetzen. Mit der Fassung 2017 nicht und mit den überarbeiteten Regeln, die nun seit 2020 gelten auch nicht.
Heidl: Ich weiß nicht, was zwischen Brüssel und Berlin tatsächlich besprochen wurde. Aber immer deutlicher wird, dass entweder die Kommission oder die Bundesregierung nicht aufrichtig war. Sogar 2020 hat man noch versucht zu beschwichtigen und den Bundestag informiert: „Die Europäische Kommission hat mitgeteilt, dass sie die Vorschläge der Bundesregierung akzeptiert.“
„Mich überrascht, dass die Bundesregierung so lange im Tiefschlaf war“
„Bei den Messstellen müssen Politik und Verwaltung erst ihre Hausaufgaben machen“
Frage:Welche Auswirkungen haben die geplanten Änderungen für die Landwirtschaft?
„Mir drängt sich der Eindruck auf, dass am größten Mitgliedsstaat ein Exempel statuiert werden soll.“
Frage: Das alles sind ja Fragen der deutschen Umsetzung, zuständig sind damit Bund und Länder. Wie werten Sie die Rolle der EU-Kommission?
Heidl: Auch die EU-Kommission spielt eine zweifelhafte Rolle. Mir drängt sich der Eindruck auf, dass ein Exempel am größten Mitgliedsstaat statuiert werden soll. Anders kann ich mir nicht erklären, wie Brüssel auf der einen Seite seit Jahren die deutsche Umsetzung der Nitratrichtlinie kritisiert, gleichzeitig aber zuschaut, wie man in Berlin weiter im Nebel stochert und die wahren Probleme weiter ungelöst bleiben. Die Leidtragenden sind die Bewirtschafter.
Die EU-Kommission selbst hat deutlich gemacht, dass das spärliche Messnetz in Deutschland nicht ausreicht, um Auflagen so anzuwenden, dass das Wasser geschützt und Einschränkungen gleichzeitig nur dort gelten, wo sie auch angebracht sind. Sie darf der Verwaltung nicht durchgehen lassen, dass nun wieder auf zweifelhafter Basis zusätzliche Regeln erlassen werden, sondern muss die nötige Zeit einräumen, damit ein geeignetes Messnetz aufgebaut werden kann. Es ist auch Aufgabe der EU-Kommission, dafür Sorge zu tragen, dass Landwirte nicht ohne Sinn und Verstand belastet werden.
„Wir gehen davon aus, dass die bisher eingereichten Klagen nicht die letzten sind.“
Frage: Wie will der Bauernverband darauf hinwirken, dass das wirklich auch so gemacht wird?
Heidl: Neben unserer politischen Arbeit werden wir weiterhin BBV-Mitglieder bei einer kritischen Prüfung der Gebietsabgrenzung sowie allen zur Verfügung stehenden juristischen Möglichkeiten unterstützen. Wir gehen davon aus, dass die bisher erstellten Gutachten und die im Dezember eingereichten Klagen nicht die letzten sein werden. Hier wurde bereits viel geleistet und erreicht. Auch weil damit zu rechnen ist, dass durch die neue Gebietsausweisung weitere Prüfungen nötig sein werden, haben wir die bewährte Zusammenarbeit mit einem hydrogeologischen Büro verlängert.
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