Das ist ein Artikel vom Top-Thema:

Direktzahlungen

Weidetierprämie: Kein Hauruckverfahren im Bundesrat

Schafspaziergang durch Berlin-Mitte - eine Demonstration von Schäfern aus 2019
am Freitag, 07.05.2021 - 13:54 (Jetzt kommentieren)

Die Bundesländer brachten heute (07.05.) einen Gesetzesantrag über gekoppelte Zahlungen für die Weidetierhaltung von Schafen und Ziegen ein. Dabei blieb die Möglichkeit, den Entwurf so schnell wie möglich an den Bundestag weiterzuleiten, aber ungenutzt.

In seinem Antrag weist das Land Niedersachsen auf den massiven wirtschaftlichen Druck für Schaf- und Ziegenhalter hin. Dieser sei nicht erst nach der Rückkehr des Wolfes, sondern auch durch Importe von Fleisch und Wolle entstanden.

Zu dem Gesetzesantrag haben bisher noch keine Ausschussberatungen stattgefunden. Niedersachsen beantragte eine sofortige Abstimmung über den Antrag. Eine sofortige Sachentscheidung wurde von den Bundesländern aber mehrheitlich abgelehnt. Nun müssen sich erst die Ausschüsse des Bundesrats – der Agrar- und der Umweltausschuss – mit der Initiative Niedersachsens befassen, bevor über sie abgestimmt werden kann.

Schon zweimal hat sich der Bundesrat für eine gekoppelte Stützung für die Weidetierhaltung von Schafen und Ziegen eingesetzt. Da aber sowohl 2019 als auch 2020 keine Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes zustande gekommen ist, konnte die Weidetierprämie auf nationaler Ebene nicht eingeführt werden.

30 Euro je Muttertier würden Wettbewerbsnachteile ausschließen

Würde das Gesetz vor der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet, wäre eine Auszahlung der Prämie ab 2022 möglich, heißt es in Niedersachsens Antrag. Die gekoppelte Stützung sieht vor, bundesweit pro Mutterschaf beziehungsweise Mutterziege 30 Euro im Jahr aus Mitteln der ersten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) auszuzahlen.

Mit der Weidetierprämie „würde Deutschland sich einreihen in die 22 Staaten der EU, die bereits jetzt gekoppelte Zahlungen für die Schaf- und Ziegenhaltung anbieten“, heißt es im Antrag. Auf diesem Wege würden die bestehenden Wettbewerbsnachteile für deutsche Schaf- und Ziegenhalter ausgeräumt.

Die Kopfprämie führe zu geringfügigen Kürzungen der Basisprämie. Dafür verbesserte sie das Einkommen der Weidetierhalter nachhaltig.

Dalbert: Koexistenz von Wolf und Weidetieren ermöglichen

Porträt-Bild Prof. Dr. Claudia Dalbert, Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt

Claudia Dalbert (Grüne), Umwelt- und Landwirtschaftsministerin in Sachsen-Anhalt, unterstützte den Antrag und betonte in ihrer Rede, dass Schaf- und Ziegenhalter bisher kaum von den Direktzahlungen profitierten, da sie an die Fläche gebunden sind und die Weidetierhalter nur über wenige eigene Flächen verfügten.

Die neuen Herdenschutzprogramme hätten eine erfolgreiche Prävention ermöglicht, so Dalbert. Trotzdem sei eine zusätzliche gekoppelte Stützung notwendig. Eine Kombination von Maßnahmen solle dazu führen, dass „der Wolf in unserer Kulturlandschaft leben kann und weiterhin Weidetierhaltung möglich bleibt“, erklärte die Grünen-Politikerin.

Zwar sieht die neue GAP-Förderperiode ab 2023 ohnehin eine Weidetierprämie vor, bei der neben Schafen und Ziegen auch Mutterkühe und Milchkühe berücksichtigt werden. Zumindest Niedersachsen und Sachsen-Anhalt wollen aber vermeiden, dass bis 2023 ein ungenutztes Jahr vergeht. Ein solches könne sich die Politik laut Dalbert angesichts der Probleme aber nicht mehr leisten.

Kommentare

agrarheute.comKommentare werden geladen. Bitte kurz warten...