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Ukraine-Krieg

Weizen, Mais, Raps, Sonnenblumen: EU begrenzt Importe aus der Ukraine

Mais rieselt aus dem Tankrohr eines Mähdreschers
am Dienstag, 02.05.2023 - 10:40 (Jetzt kommentieren)

Die zollfreien Agrarimporte aus der Ukraine sollen nicht länger vor allem die osteuropäischen EU-Nachbarländer belasten. Dazu hat die EU-Kommission eine Vereinbarung mit Polen, Ungarn, Bulgarien, Rumänien und der Slowakei getroffen. Ein zweites Hilfspaket kommt zudem.

Mit Wirkung ab heute (2.5.) will die EU-Kommission die Einfuhr von Weizen, Mais, Raps und Sonnenblumensaat aus der Ukraine nach Polen, Ungarn, Bulgarien, Rumänien und in die Slowakei untersagen. Nur noch der Transit auf den übrigen Binnenmarkt beziehungsweise der Export in Drittstaaten sollen erlaubt bleiben.

EU-Handelskommissar Valdis Dombrovskis verkündete die grundsätzliche Einigung am vergangenen Freitag über Twitter. Im Gegenzug sollen Polen, Ungarn, die Slowakei und Bulgarien zugesagt haben, ihre nationalen Importverbote für ukrainische Agrarprodukte aufzuheben.

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir begrüßte die Abmachung. Zugleich kritisierte er „eigenwillige Grenzschließungen“ durch die östlichen Nachbarländer einerseits, aber auch das „wenig transparente Vorgehen der EU-Kommission“.

So sollen die zusätzlichen Agrarhilfen verteilt werden

Laut Handelskommissar Dombrovskis ist die Auszahlung von Hilfsgeldern in Höhe von 100 Mio. Euro aus der Agrarreserve an die fünf osteuropäischen Mitgliedstaaten Teil der Einigung.

Wie aus gewöhnlich gut unterrichteten Brüsseler Kreisen verlautete, soll der Großteil der Summe mit etwa 39 Mio. Euro auf Polen entfallen. Rumänien dürfte rund 30 Mio. Euro, Ungarn 16 Mio. Euro, Bulgarien 10 Mio. Euro und die Slowakei 5 Mio. Euro aus der Agrarreserve erhalten.

Hierzu wird die Kommission in Kürze einen Vorschlag an die Mitgliedstaaten übermitteln. Über diesen wird dann im Ausschuss der Gemeinsamen Marktordnung (GMO) entschieden. Erst im März hatte Brüssel rund 56 Mio. Euro aus der Krisenreserve für Polen, Rumänien und Bulgarien zur Verfügung gestellt. 

EU-Kommission zieht Schutzklausel gegen Ukraine-Agrareinfuhren

Die Begrenzung der Einfuhren aus der Ukraine basiert auf einer Schutzklausel in der EU-Verordnung über befristete Handelsmaßnahmen für die Ukraine. Gemäß dem darin vorgesehenen Verfahren kündigte die Kommission eine Untersuchung über Marktstörungen bei weiteren Erzeugnissen aus der Ukraine an, darunter Sonnenblumenöl.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sprach auf Twitter davon, dass die Übereinkunft die Exportkapazitäten der Ukraine schütze und damit zur Sicherung der Welternährung beitrage. Zudem sichere man „den Lebensunterhalt der europäischen Landwirte“.

Özdemir erwartet von Brüssel beherzteres Eingreifen

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir

Bundesminister Özdemir sagte, es sei gut, dass es nun eine Lösung gebe, damit die Ukraine ihr Getreide weiter exportieren könne. Özdemir forderte, die EU-Solidaritätskorridore zu stärken. Die europäische Solidarität untereinander und mit der Ukraine dürfe nicht kurzfristig nationalen Einzelinteressen geopfert werden.

Zugleich äußerte er die Erwartung, dass die Kommission künftig früher und beherzter eingreife und andere Mitgliedsstaaten bei Problemstellungen enger einbinde. Es helfe niemandem, wenn Probleme nur verlagert oder eine Krise auf Kosten einer anderen gelöst würden.

Freihandelsabkommen mit Ukraine soll dennoch verlängert werden

Trotz der angespannten Lage auf den Agrarmärkten in den EU-Nachbarländern der Ukraine hält die EU an der Verlängerung des Freihandelsabkommens mit Kiew fest. Der Handelsausschuss des Europaparlaments stimmte vorige Woche einer einjährigen Verlängerung zu.

Bekanntlich läuft das Zollmoratorium, das aus Solidarität mit Kiew eingeführt wurde, am 5. Juni aus. Das Europaparlament will in der Sitzungswoche vom 8. bis 11. Mai über den Entwurf der Handelspolitiker entscheiden. Auch die Zustimmung des Rates steht noch aus.

Mit Material von AgE, BMEL
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