1,33 bis 1,55 Mrd. Euro pro Jahr wären nach Angaben des Bundesumweltministeriums nötig, um die EU-Naturschutzrichtlinien in Deutschland während des Mehrjährigen Finanzrahmens 2021-2027 umzusetzen. Zur Verfügung stehen jährlich allerdings nur 570 Mio. Euro.
Es bestehe „eine deutliche Finanzierungslücke bei der Umsetzung der EU-Naturschutzrichtlinien“, stellt die Bundesregierung fest. Daher habe sich die Regierung bei den Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen für eine Aufstockung der Naturschutzfinanzierung stark gemacht.
Zur Finanzierung des Naturschutzes gehörten insbesondere Umweltleistungen in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und die Errichtung des Schutzgebietsnetzes Natura 2000.
Kosten höher als angenommen
Für die neue Biodiversitätsstrategie der EU für 2030 seien jährlich mindestens 20 Mrd. Euro notwendig, heißt es in der Antwort auf die Kleine Anfrage. Dieser Betrag übersteige die bisherigen Schätzungen und die im EU-Haushalt verfügbaren Mittel von etwa 13,5 Mrd. Euro deutlich. Nach Ansicht der Bundesregierung ist eine Aufstockung der EU-Mittel für den Naturschutz „von essentieller Bedeutung“.
Dagegen seien auf Bundesebene die finanziellen Mittel für den Naturschutz erhöht worden: In diesem Jahr beliefen sich die Gelder im Bundesprogramm Biologische Vielfalt auf mittlerweile knapp 45 Mio. Euro – begonnen wurde hier mit 15 Mio. Euro im Jahr 2011. Die Mittel für den neu aufgelegten Wildnisfonds seien innerhalb eines Jahres auf 20 Mio. Euro verdoppelt worden. Für den Sonderrahmenplan „Maßnahmen zum Insektenschutz in der Agrarlandschaft“ stünden für das laufende Jahr 50 Mio. Euro an Bundesmitteln zur Verfügung; hinzu kämen von den Ländern weitere 33 Mio. Euro. Außerdem werden jährlich 25 Mio. Euro ab 2020 für den Insektenschutz angekündigt.
Für mehr Umweltleistungen in der GAP
Die Regierung weist darauf hin, dass bereits jetzt über die Hälfte der Mittel für den Naturschutz in Deutschland von der zweiten Säule der GAP bezogen werden. Dass in der neuen Förderperiode Zahlungen noch mehr an Umweltleistungen geknüpft werden, sei das Ziel der Bundesregierung. Von der Landwirtschaft erbrachte ökologische Leistungen sollten dazu besser honoriert werden.
Ob die Regierung eine Umschichtung von Geldern aus der ersten Säule in die zweite Säule der GAP befürworten wird, lässt die Antwort auf die Kleine Anfrage noch offen.
Aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds (ELER) beziehe Deutschland 38 Prozent – beziehungsweise jährlich 509 Mio. Euro – der Mittel für umweltbezogene Leistungen wie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, den Ökolandbau, Forstmaßnahmen sowie Vorgaben aus der Wasserrahmenrichtlinie und Natura 2000.
10 Prozent der ELER-Mittel gingen außerdem als Ausgleichszulage in naturbedingt benachteiligte Gebiete.
Nährstoffmanagement verbessern
Die pauschale Reduzierung des Düngemitteleinsatzes bis 2030 um mindestens 20 Prozent sieht die Bundesregierung eher kritisch. Es müsse stattdessen die Nährstoffeffizienz verbessert werden. Dazu habe Deutschland mit der neuen Düngeverordnung „einen großen Beitrag geleistet“.
Bevor der Düngemitteleinsatz weiter gesenkt werde, müssten wissenschaftliche Grundlagen und Folgenabschätzungen einbezogen werden.
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