Nach viereinhalb Monaten zeichnet sich im Bund eine Fortsetzung der großen Koalition aus CDU, CSU und SPD ab. Voraussetzung ist, dass die SPD-Mitglieder in ihrer Abstimmung bis zum 2. März das Vereinbarte gutheißen.
Das Kapitel Landwirtschaft hatten die Unterhändler der mutmaßlichen neuen und alten Regierungspartner bereits am Wochenende abgeschlossen. Daran hat sich in der Schlussrunde nichts wesentlich verändert. Wir fassen die zentralen Punkte des fast 180 Seiten umfassenden Koalitionsvertrages zusammen.
Ländlicher Raum
- Entgegen dem Wunsch des geschäftsführenden Landwirtschaftsministers Christian Schmidt (CSU) wird das Ressort nach aktuellem Stand nicht um die Zuständigkeit für den ländlichen Raum erweitert. Die Kompetenz soll offenbar beim Innenministerium angesiedelt werden, das unter Führung von Horst Seehofer (CSU) zudem für Heimat zuständig sein soll. Das Landwirtschaftsministerium wird künftig erstmals seit 1998 wieder von der CDU geleitet.
- Es steht die Zusage, bis 2021 zusätzlich 1,5 Mrd. Euro in die ländlichen Räume zu investieren.
- Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) soll um den Bereich ländliche Entwicklung ergänzt werden.
Tierhaltung
- Bis 2019 sollen die Voraussetzungen für ein mehrstufiges staatliches Tierwohllabel geschaffen werden. Der Mehraufwand soll honoriert werden.
- Die Förderung von Investitionen in tiergerechte Ställe wird gestärkt.
- Geplant ist ein „Stall-TÜV“ für serienmäßig hergestellte Tierhaltungssysteme.
- In der Nutztierhaltung soll auf nicht-kurative Eingriffe beim Tier verzichtet werden.
- Es sollen die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden für weitere tierschutz- und praxisgerechte Alternativen zur Ferkelkastration.
- Das Töten männlicher Küken der Legerassen soll 2019 enden.
- Stalleinbrüche sollen künftig als Straftatbestand geahndet werden.
Pflanzenbau
- Innerhalb von eineinhalb Jahren soll eine Ackerbaustrategie stehen. Ziel ist unter anderem ein umwelt- und naturverträglicher Pflanzenschutz. Das Konzept soll mit der Landwirtschaft ausgearbeitet und „adäquat“ gefördert werden.
- Die Anwendung von Glyphosat soll so schnell wie möglich grundsätzlich beendet werden.
- Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln soll durch eine Aufstockung des Personals in den Zulassungsbehörden beschleunigt werden.
- Zur Bekämpfung des Insektensterbens wird ein „Aktionsprogramm Insektenschutz“ aufgelegt.
- Die Fünfjahresfrist zur Umwandlung von Ackergras in Dauergrünland wird überprüft.
Markt
- Betont wird die herausragende Bedeutung der Milcherzeugung. Um besser auf künftige Marktkrisen vorbereitet zu sein, will man die Entwicklung von „Maßnahmen und Instrumenten“ unterstützen. Dabei wird vor allem der Modernisierung der Lieferbeziehungen eine große Bedeutung beigemessen.
- Der Bund will die Länder bei der Novellierung des Bodensrechts unterstützen. Ziel ist eine ausgewogene Agrarstruktur und „die Abwehr von außerlandwirtschaftlichen Investoren“.
- Junglandwirte und Existenzgründer sollen bei der Vergabe der verbliebenen, ehemals volkseigenen Flächen besonders berücksichtigt werden.
EU-Agrarpolitik
- Im Hinblick auf die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) erklären sich die Koalitionäre „zu höheren Beiträgen Deutschlands zum EU-Haushalt bereit.“
- Die Verhandlungspartner einigten darauf, neben einer Weiterentwicklung auch eine „Neujustierung“ der GAP anzustreben.
- Zudem wird betont, dass die GAP-Mittel neben der Einkommensstabilisierung auch der Erreichung von Tier-, Natur- und Klimaschutzzielen dienen sollen.
Vom Ökolandbau bis zum Wolf
- Um Wohnbauland von Landwirten zu mobilisieren, sollen die Möglichkeiten für steuerlich wirksame Reinvestitionen in den Bau von Mietwohnungen verbessert werden.
- Die Kommunen sollen durch eine neue Grundsteuer C Grundstücke für Wohnzwecke mobilisieren können.
- Sehr vage ist die Aussage zur Entschädigung für den Netzausbau. Wiederkehrende Zahlungen werden als Option geprüft.
- Das 20-Prozent-Ziel für den Ökolandbau wollen CDU, CSU und SPD bis 2030 erreichen.
- Die Koalition will einen neuen Anlauf für eine Bundeskompensationsverordnung unternehmen. Sie soll den Genehmigungsbehörden Spielraum verschaffen, die Flächeninanspruchnahme bei der Errichtung von Erneuerbare-Energien-Anlagen und beim Netzausbau möglichst gering zu halten.
- Noch in diesem Jahr soll ein Konzept zur Reduktion von Zucker, Fett und Salz in Lebensmitteln vorgelegt werden.
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