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Widerstand gegen Reformpläne beim Jagdgesetz

Jaegerin auf dem Hochsitz
am Donnerstag, 28.01.2021 - 09:40 (Jetzt kommentieren)

Die Opposition fordert Nachbesserungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Jagdgesetzes.

Der jagdpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Karlheinz Busen, warf Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner am Mittwochabend (27.1.) im Bundestag vor, sie wolle die Jäger zu „Erfüllungsgehilfen für die Waldwirtschaft“ degradieren. AfD und Linke warnten davor, Wildtiere auf die Rolle als Forstschädling zu reduzieren.

Klöckner verteidigte den Regierungsentwurf als guten und pragmatischen Kompromiss. Mit ihm könnten Jäger, Waldbesitzer und Naturschützer leben. Die Novelle schaffe einen „vernünftiger Ausgleich zwischen Wald und Wild“.

Verpflichtende Abschusspläne für Rehwild sollen entfallen

Ein Jäger mit Gewehr auf einem Hochsitz

Mit dem Entwurf, den der Bundestag gestern in erster Lesung beriet, soll das Bundesjagdgesetz erstmals seit 1976 umfassend novelliert werden. Ziel ist unter anderem, einen angemessenen Ausgleich zwischen Wald und Wild herzustellen, die Jägerprüfungsordnung zu vereinheitlichen sowie die Bleiabgabe von Büchsenmunition an die Umwelt zu verringern.

Wichtigste Neuerung ist die Abschaffung der bisher verpflichtenden Abschusspläne für Rehwild. Stattdessen sollen sich Waldbesitzer und Jäger künftig auf einen jährlichen Mindestabschuss pro Revier verständigen. Eine Obergrenze soll es nicht mehr geben. Einigen sie sich nicht, soll die Jagdbehörde entscheiden, wie viele Rehe erlegt werden müssen. Dabei ist sie gehalten, sich an die neue Zielvorgabe des Jagdgesetzes zu halten, die Waldverjüngung zu fördern. Bei der Entscheidung solle sich die Behörde künftig auch auf eigens angefertigte Gutachten zum Wildverbiss stützen können.

Naturverjüngung "im Wesentlichen" ohne Schutzmaßnahmen

Um den Waldschutz zu stärken, wird in der Novelle erstmals „eine Naturverjüngung des Waldes im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen“ neben dem Erhalt eines artenreichen Wildbestandes als Ziel vorgegeben. Unter dem Schlagwort eines „angemessenen Ausgleichs zwischen Wald und Wild“ wird damit ein Paradigmenwechsel weg vom Einzäunen großer Flächen zum Schutz vor Wildverbiss hin zu einer stärkeren Bejagung vollzogen.

Konkret sieht die Novelle außerdem bundeseinheitliche Regelungen für eine Zertifizierung von Büchsenmunition mit optimaler Tötungswirkung vor, damit kein Tier unnötig lange leiden muss, bei gleichzeitiger Bleiminimierung. Zudem soll es künftig zur Verbesserung von Tierschutz und Jagdsicherheit erforderlich sein, einen Schießübungsnachweis vorzuweisen. Dies solle verbindlich werden, um an einer Gesellschaftsjagd teilnehmen zu können. Auch sind bundeseinheitliche Vorgaben für höhere und umfassendere Anforderungen bei der Jäger- und Falknerausbildung und -prüfung vorgesehen. 

Mit Material von dpa, Bundestag
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