Erwartungsgemäß hat die Europäische Kommission heute (23.3) vorgeschlagen, dass ökologische Vorrangflächen (ÖVF) in diesem Jahr bestellt werden dürfen. Die Kulturen sind nicht eingeschränkt. Auch der Anbau von Mais oder Sommergerste wird damit möglich. Der Einsatz von Mineraldünger und Pflanzenschutzmitteln ist erlaubt. Die Greening-Prämie wird dadurch nicht gefährdet.
Durch die Ausnahme sollen EU-weit bis zu 4 Mio. ha zusätzlich mit Sommerungen bestellt werden können. EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski sagte in Brüssel, die notwendigen technischen Beschlüsse würden innerhalb von sieben Tagen umgesetzt. Die Entscheidung komme für die Frühjahrsaussaat nicht zu spät.
Auf Nachfrage schloss Wojciechowski nicht aus, dass auch die Pflicht zur Stilllegung von 4 Prozent der Ackerflächen für 2023 aufgehoben werden muss, um die Ernährungssicherheit trotz des Ukraine-Krieges zu gewährleisten. Darüber werde im Laufe des Jahres zu entscheiden sein, sagte der Pole.
Russland greift Landwirte in der Ukraine gezielt an
Wojciechowski hob die Risiken des russischen Angriffskrieges in der Ukraine für die Ernährungssicherheit hervor. Es gebe Berichte vieler Fälle von gezielten Angriffen des russischen Militärs auf landwirtschaftliche Infrastruktur. Nach Angaben der ukrainischen Regierung seien auch bereits Landwirte durch die Kämpfe ums Leben gekommen.
Offensichtlich sei es das Ziel Russlands, Hungersnöte auszulösen, sagte Wojciechowski. Das wecke in der Ukraine Erinnerungen an die 30er-Jahre des vergangenen Jahrhunderts. Damals hatte der russische Diktator Josef Stalin in der Ukraine eine Hungersnot herbeigeführt, der Millionen von Menschen zum Opfer fielen.
Liquiditätshilfen aus der Krisenreserve möglich
Die Kommission beschloss außerdem einen Rahmen für die finanzielle Unterstützung von Unternehmen, die wegen der hohen Energie-, Dünger- und Futtermittelkosten in Liquiditätsschwierigkeiten geraten. Für die Hilfen sollen 500 Mio. Euro an EU-Geldern zur Verfügung stehen. Davon ist für Frankreich mit 89,3 Mio Euro der größte Betrag aus der GAP-Krisenreserve vorgesehen. Es folgen Spanien mit 64,5 Mio Euro und Deutschland mit gut 60 Mio Euro. Italien und Polen sollen 48,1 Mio Euro beziehungsweise 44,8 Mio Euro erhalten.
Die Mitgliedstaaten können die EU-Mittel um das Zweifache aufstocken, sodass insgesamt bis zu 1,5 Mrd. Euro zur Verfügung stehen würden. Die Liquiditätshilfen sollen in Form von Garantien oder Krediten mit günstigen Zinsen gewährt werden. Obergrenzen sollen anhand des Bedarfs der Unternehmen, ihres Umsatzes oder anhand der Energiekosten des Unternehmens berechnet werden.
Die Mitgliedstaaten müssen der Kommission spätestens bis zum 30. Juni 2022 mitteilen, welche Maßnahmen geplant und welche Auswirkungen durch die Gewährung der Beihilfe beabsichtigt sind.
Ferner wird die Obergrenze für einzelstaatliche Beihilfen an Landwirtschaftsbetriebe auf 35.000 Euro angehoben. Die Direktzahlungen können vorgezogen bereits im Oktober ausgezahlt werden.
Zuschüsse zur privaten Lagerhaltung von Schweinefleisch
Die EU-Kommission wird außerdem ab diesem Freitag Zuschüsse für die private Lagerhaltung (PLH) von Schweinefleisch anbieten. Die Anträge können bis zum 29. April eingereicht werden. Zur Gewährung dieser Sonderhilfen muss das Fleisch für Zeiträume von 60, 90, 120 oder 150 Tagen vom Markt ferngehalten werden.
Der Kommission zufolge hängt die Höhe der Beihilfe von den eingelagerten Teilstücken ab. So sollen beispielsweise für Schlachthälften sowie ganze Schlachtkörper von Tieren bis 20 kg der Kategorie 1 für eine Einlagerungsdauer von 60 Tagen Beihilfen von 270 Euro pro Tonne gezahlt werden. Für die maximal möglichen 150 Tage soll es eine Entschädigung von 317 Euro/t geben.
Kommission setzt sich über Kritik der großen Schweineerzeuger hinweg
Die Maßnahme ist unter den Mitgliedstaaten umstritten, weil die Schweinepreise in der EU zuletzt rasant in Höhe geschossen sind. Neben Deutschland, das PLH-Beihilfen ohnehin kritisch gegenübersteht, hatten sich zuletzt auch die ebenfalls großen Schweineproduzenten Polen und Spanien skeptisch über die Brüsseler Pläne geäußert.
Die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) bekräftigte ihre Kritik an den Beihilfen. ISN-Geschäftsführer Dr. Torsten Staack stellte klar, dass die private Lagerhaltung jetzt nicht das richtige Instrument sei, um den Schweinehaltern aus der Verlustzone zu helfen: „Die Beihilfen zur Privaten Lagerhaltung ergeben zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt keinen Sinn!“ Staack warf den Verantwortlichen in Brüssel vor, den Landwirten nur „Pseudo-Lösungen“ zu präsentieren.
Umweltverbände fordern konsequente Umsetzung des Green Deals
Der Bund Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Greenpeace, Naturschutzbund (NABU) und WWF Deutschland sowie der Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring (DNR) kritisierten die Entscheidungen der EU-Kommission.
Die potenziellen zusätzlichen Erträge auf den landwirtschaftlichen Flächen der EU seien global gesehen minimal, so die Umweltverbände. Der weitaus größere Hebel liege in einer anderen Verwendung der Agrarressourcen. Konkret schlagen die Umweltverbände vor, weniger Flächen für Tierfutter oder Biokraftstoffe zu verwenden.
Sie forderten die Bundesregierung auf, sich in Brüssel für eine konsequentere Umsetzung des Green Deals einzusetzen. Die Verschiebung wichtiger Gesetzesinitiativen oder der Abbau von ökologisch wirksamen Instrumenten innerhalb der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) verschärfe das Risiko künftiger Ernährungskrisen.
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.