München Der Wolf in Südostbayern ist längt ein Politikum. Darf der Problemwolf mit dem genetischen Code GW2425m abgeschossen werden oder nicht? Darüber ist längst eine Debatte entbrannt, bei der die Meinungen weit auseinandergehen. Für die Regierung von Oberbayern ist die Antwort in dieser Frage allerdings klar: Ja, der Wolf sollte abgeschossen werden – und das möglichst schnell. Wie die Regierung von Oberbayern am Dienstag, 25. Januar 2022, mitteilte, hat sie Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts München eingelegt.
Regierung hält die Entnahme des Wolfes für erforderlich
Die Regierung von Oberbayern sei weiterhin der Auffassung, dass die „Entnahme“, wie es im Amtsdeutsch heißt, des Wolfes mit dem genetischen Code GW2425m im südöstlichen Oberbayern „zum Schutz vor Gefahren für Menschen erforderlich ist“. Die vom Verwaltungsgericht München mit Beschlüssen vom 21. Februar 2021 vorrangig geforderten vorausgehenden Maßnahmen wie Monitoring, Besenderung und Vergrämung hält die Regierung nicht für praktikabel, um dem Problem zeitgerecht Rechnung zu tragen, erklärte die Regierung von Oberbayern hierzu in einer Pressemitteilung.
Sie strebe deshalb an, dass die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts München überprüft wird. Die Landesanwaltschaft Bayern sei gebeten worden, gegen die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts München Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einzulegen. Damit geht der Streit um den Problemwolf in Oberbayern weiter.
Kritik an der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes
Neben dem Bayerischen Bauernverband forderten auch Landtagsabgeordnete der CSU und der Freien Wähler einen Abschuss des Wolfes und kritisierten die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, wonach der Wolf vorerst nicht mehr abgeschossen werden darf.
Nikolaus Kraus, jagdpolitischer Sprecher der Freien Wähler im Landtag, sagte dem Wochenblatt, dass der Wolf auch eine klare Gefährdung für den Menschen sei. Diese Gefahr besteht auch weiterhin. „Etliche Nutztiere hat der Wolf bereits gerissen – was muss noch passieren, ehe gehandelt werden darf?“ Ähnlich äußerte sich Martin Schöffel, der agrarpolitische Sprecher der CSU im Bayerischen Landtag: „Mehrere Nutztierrisse in unmittelbarer Hofnähe und der Aufenthalt mitten in der Ortschaft sind nicht hinnehmbar.“ Seiner Auffassung nach sollte es ein deutliches Zeichen des Staates geben. „Wenn es irgendwo Gefährdungslagen gibt oder gar die Gefahr von Rudelbildungen besteht, ist es wichtig, dass schnell eingegriffen werden kann, um Weidetiere und Menschen bestmöglich zu schützen. Wer jetzt ein konsequentes Vorgehen behindert, riskiert weitere gefährliche Situationen.“
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