Das Bundesumweltministerium hat einen entsprechenden Referentenentwurf zur Stellungnahme an Fachverbände geschickt. Demnach soll der Abschuss einzelner Wölfe eines Rudels künftig auch dann erlaubt werden können, wenn unklar ist, welcher Wolf genau zugebissen hat - und zwar "bis zum Ausbleiben von Schäden". Voraussetzung ist aber, dass Wölfe vor Ort schon Nutztiere gerissen haben und dann schnell gehandelt wird. Prävention ohne Schaden ist damit nicht erlaubt.
Auch Hobbyschäfer können Entschädigung beantragen
Weiter sieht der Entwurf vor, das Füttern und Anlocken von Wölfen zu verbieten, damit sie sich nicht an Menschen gewöhnen. Mischlinge zwischen Wolf und Hund in der freien Natur sollen „entnommen“ werden.
Der Abschuss von Wölfen soll künftig erlaubt werden können, wenn sie „ernsten“ landwirtschaftlichen Schaden anrichten. Bisher ist im Naturschutzgesetz von „erheblichen“ Schäden die Rede, was „existenzbedrohend“ meint. Diese Änderung soll es auch Hobbyschäfern ermöglichen, eine Entschädigung zu erhalten.
Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) und Agrarministerin Julia Klöckner (CDU) hatten lange gestritten, ob und wie der Abschuss erleichtert werden soll. Zuletzt hatte das Kanzleramt vermittelt.
Aktionsbündnis „Forum Natur“ ins Leben gerufen
Der Deutsche Bauernverband (DBV), der Deutsche Jagdverband und weitere landwirtschaftliche Verbände haben Bundeskanzlerin Angela Merkel dazu aufgefordert, beim Thema Wolf aktiver zu werden. In Anlehnung daran haben die Verbände das Aktionsbündnis „Forum Natur“ ins Leben gerufen. Die Verbandsvorsitzenden forderten heute in Berlin ein „aktives Wolfsmanagement“, sprich den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen.
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3-Punkte-Plan
Max von Elverfeldt, Vorsitzender des Aktionsbündnisses und Vorsitzender der Familienbetriebe Land und Forst (FabLF), forderte in diesem Zusammenhang:
- Die politische Klarheit, dass die in Deutschland lebenden Wölfe zur baltisch-europäischen Population (über 8.000 Individuen) gehören.
- Die Aufnahme des Wolfs in deutsches Jagdrecht von dem aktuellen Anhang 4 (höchste Schutzstufe) nach FFH-EU-Richtlinie in Anhang 5.
- Einen klaren nationalen Managementansatz nach wissenschaftlichen Kriterien und nach breiter offener Debatte.
Die drei Punkte sollen das Wolfsmanagement erheblich erleichtern und gleichzeitig den Schutz des Raubtieres gewährleisten.
„Dem Wolf mit einem Scheckbuch hinterherlaufen ist keine Lösung“
Fakt ist, der Wolf hält wieder Einzug im Bundesgebiet: 73 Rudel leben derzeit in Deutschland. Die Zahl steige exponentiell, so von Elverfeldt. In diesen Wochen wird die nächste Generation Wölfe in Deutschland geboren, also bestehe dringender Handlungsbedarf.
Die Finanzierung flächendeckender Einzäunungen von Weidetieren, quasi das "Hinterherlaufen des Wolfs mit dem Scheckbuch" halten von Elverfeldt sowie Dr. Wellershof, Vorsitzender des Deutschen Jagdverbands (DJV), für wenig praxistauglich. Wellershof betonte auch, dass Staatshandeln, in Form von "GSG9-Einheiten" zum Abschuss der Wölfe etwa, fehl am Platze wäre. Vielmehr führten solche Initiativen zu dramatischen Einschnitten in den Arbeitsalltag von Förstern und Jägern in den jeweiligen Gebieten.
Ausgewiesene Schutzzonen für Weidetiere, verlassene Truppenübungsplätze für Wölfe
Auf die Frage hin, wie genau künftig ein Miteinander des Wolfs und der Weidetiere ermöglicht werden solle, erwiderte der DJV-Vorsitzende, dass gewisse Regionen als schutzwürdig für Weidetiere ausgewiesen werden sollen. Der Wolf hingegen könne man beispielsweise auf alte Truppenübungsplätze zurückdrängen, fern vom Menschen und mit genügend Rotwild als Nahrungsquelle. Zudem müsse der Wolf lernen, sich von den Schutzgebieten fernzuhalten. Dies ließe sich durch den gezielten Abschuss einzelner Jungwölfe erreichen.
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