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Ostdeutschland

Zoff um BVVG-Flächen

Ackerfläche
am Dienstag, 12.06.2018 - 15:01 (Jetzt kommentieren)

Der Deutsche Bauernverband kritisiert die Herausgabe von 20.000 Hektar BVVG-Flächen für Umweltsicherungs- und Naturschutzmaßnahmen. Wertvolle Agrarflächen würden der Bewirtschaftung entzogen.

Die Umweltminister der Länder melden Ansprüche auf den Großteil der ehemals volkseigenen Flächen im Bestand des Bundes an. Die Bereitstellung von Flächen der Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG) für Umweltsicherungs- und Naturschutzmaßnahmen stelle einen wichtigen Beitrag dar, „um Umweltbelange des Naturschutzes, des Trinkwasserschutzes und des Nationalen Naturerbes, die von der Verfügbarkeit und dem Zugriff auf konkrete Flächen in privater Hand abhängig sind, fristgerecht umsetzen zu können“, heißt es in einem Beschluss der Umweltministerkonferenz vom vergangenen Freitag in Bremen.

 

BVVG soll verbleibende Flächen unentgeltlich anbieten

Darin wird die Regierung aufgefordert, auch die nach der im Koalitionsvertrag von Union und SPD vereinbarten Übertragung von 20 000 ha aus dem Bestand der BVVG an die Länder noch verbleibenden Flächen unentgeltlich den neuen Ländern anzubieten. Die sollen sich dem Beschluss zufolge verpflichten, diese Flächen insbesondere für Maßnahmen des Trinkwasserschutzes sowie zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie einzusetzen.

Hiervon ausgenommen sollen nach Auffassung der Ressortchefs nur solche Flächen sein, für die noch Erwerbsansprüche nach dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) oder noch Direkterwerbsansprüche der langfristigen Pächter nach den mit den neuen Bundesländern abgestimmten Privatisierungsgrundsätzen bestehen.

DBV befürchtet Entzug wertvoller Agrarflächen

Die von Union und SPD vereinbarte Bereitstellung von weiteren 20.000 ha aus dem Bestand der BVVG für das Programm Nationales Naturerbe stößt beim Deutschen Bauernverband (DBV) auf Widerstand. Die Vorgabe aus dem Koalitionsvertrag führe dazu, dass wertvolle Agrarflächen der Bewirtschaftung entzogen werden müssten, erklärte der DBV heute in Berlin.

Dieses Vorgehen stehe im deutlichen Widerspruch zu dem ebenfalls im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziel, den Verbrauch landwirtschaftlicher Flächen bis 2030 auf 30 ha am Tag zu reduzieren.

DBV: Flächenübertragung geht von falschen Zahlen aus

Dem Bauernverband zufolge geht die vorgesehene Flächenübertragung von falschen Voraussetzungen aus. So beruhe das Vorhaben auf der Annahme, dass die BVVG noch im erheblichen Umfang über Nutzflächen verfüge, die nicht landwirtschaftlich nutzbar seien. Tatsächlich belaufe sich der Umfang der nicht landwirtschaftlich nutzbaren Flächen im Bestand der BVVG jedoch auf deutlich weniger als 5.000 ha.

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