Ein Agrarbetrieb ist eine technisch-organisatorische Einheit, die von einem Betriebsinhaber bewirtschaftet wird. Ziel ist die Erzeugung tierischer und pflanzlicher Agrarprodukte. Wird ein Agrarbetrieb hauptberuflich geführt und beträgt das Einkommen aus dieser Tätigkeit mehr als die Hälfte, so wird dieser Haupterwerbsbetrieb genannt. Wenn ein Agrarbetrieb nur nebenberuflich bewirtschaftet wird und das Einkommen aus der landwirtschaftlichen Arbeit weniger als die Hälfte beträgt, ist von einem Nebenerwerbsbetrieb die Rede. Im Agrarbetrieb sind neben dem Betriebsinhaber, dem Landwirt, oftmals Familienarbeitskräfte und/oder familienfremde Arbeitskräfte beschäftigt. Bedingt durch Sonderkulturen wie beispielsweise Hopfen oder Spargel ist ein Agrarbetrieb auch oftmals auf Saison-Arbeitskräfte angewiesen.