Antibiotikum

Sau bekommt Antibiotikaspritze © agrarfoto

Antibiotikum wird vielfach zur Behandlung bakterieller Infektionen verwendet. Werden Tiere krank, so kann es erforderlich werden, diese mit Antibiotikum zu behandeln. Dabei darf es - gerade bei Tieren, die der Lebensmittelproduktion dienen - nur dann eingesetzt werden, wenn dies therapeutisch unbedingt erforderlich ist. Die Erreger solcher Infektionen können auf verschiedene Wege in einen Tierbestand gelangen. Durch das Zusammenleben vieler Tiere auf engem Raum können sich Infektionserreger im Bestand schnell ausbreiten. Bei erhöhtem Antibiotika Einsatz kann es zu Antibiotika-Resistenzen kommen, was bedeutet, dass die Erreger gegen bestimmte Antibiotika resistent sind. Dadurch können Medikamente bei erkrankten Menschen oder erkrankten Tieren ihre Wirkung verlieren. Lebensmittel dürfen nur dann verkauft werden, wenn sie keine Rückstände enthalten, die die Gesundheit der Verbraucher gefährden können. Bei einer vorgegebenen Anwendung von Antibiotika in der Nutztierhaltung sind in den Lebensmitteln nach Einhaltung der vorgegebenen Wartezeiten keine gesundheitlich bedenklichen Rückstände der Antibiotika vorhanden. Strenge Regelungen und Kontrollen stellen sicher, dass das gesundheitliche Risiko von Verbrauchern durch den Verzehr von Lebensmitteln im Hinblick auf Rückstände von Antibiotika gering ist.