Ein Landwirt zog vor Gericht, weil er einen Unterstand im Außenbereich abreißen sollte. Das Urteil zeigt: Vorsicht ist geboten!
Die Borchert-Kommission hat einen neuen Beschluss zu den Umbauplänen von Cem Özdemir für die Nutztierhaltung veröffentlicht.
Die Bundespolitik wird sich mit Nordrhein-Westfalens Initiative für ein Tierwohl-Gesetz voraussichtlich nicht beschäftigen.
In Sachsen blockiert ein Landwirt mit seinem Traktor die Zufahrt zu einer Windrad-Baustelle. Die Firma verfüge über kein Baurecht.
Der BUND Naturschutz fordert feste Obergrenzen für die Tierhaltung im Baugesetzbuch.
Nach der enttäuschenden Baurechtsänderung bleibt der Bundesrat weiter an der Forderung nach erleichterten Stallumbauten dran.
Hoffnung bestand erst für alle Tierhalter, jetzt beschränkt sie sich auf Sauenhalter: Für sie wird das Baurecht geändert.
Ein neues Gesetz erleichtert zwar das Bauen von Wohnungen am Ortsrand, aber nicht von Tierwohlställen.
Eine Klärung der Finanzierungsfragen von Tierwohlställen hat keinen Mehrwert, wenn die baurechtlichen Fragen ungelöst bleiben.
Der Wohnungsbau am Ortsrand soll erleichtert werden, doch neue Tierwohlställe werden weiter ausgebremst.
Stallbauten im Außenbereich, die dem Tierwohl dienen, sollen im Baurecht privilegiert werden.
Der DBV fürchtet einen Kahlschlag der bäuerlichen Tierhaltung durch die neue TA Luft.
Wie entwickelt sich die Tierhaltung in Deutschland? Klöckner könnte bei dieser Frage einen entscheidenden Schritt vollzogen haben.
Landwirt Amos Venema berichtet monatlich über seine Sicht der Dinge. Dieses Mal: Der Landwirtschaft fehlt es an Wertschätzung.
Rudolf Aalderink will mehr Tierwohl umsetzen und die Abferkelbuchten vergrößern. Doch das Baurecht verhindert das Vorhaben.
Der Bund will nicht mehr Ferienwohnungen auf den Höfen im Außenbereich erlauben. Das geht aus einer FDP-Anfrage hervor.
Landwirt Amos Venema berichtet monatlich über seine Sicht der Dinge. Dieses Mal: politische Ungleichbehandlung der Landwirtschaft.
Ein Gutachten belegt, dass das gegenwärtige Baurecht geplante Investitionen in mehr Tierwohl ausbremst und fordert Korrekturen.
Zum 1. Januar 2019 vereinfacht Nordrhein-Westfalen mit einer Änderung der Landesbauverordnung die Regeln für genehmigungsfreie Bauvorhaben.
Wer am Ortsrand wohnt, muss eine genehmigte landwirtschaftliche Geräte- und Lagerhalle dulden. Das hat das Verwaltungsgericht Mainz entschieden.
Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtes München müssen Landwirte eine fehlerhafte Baugenehmigung nicht neu beantragen. Rechtskräftig ist das Urteil nicht.
Ab 1. Januar gibt es viele neue Regelungen für Landwirte. Wir haben die wichtigsten Änderungen für 2018 zusammengetragen.
Mehr Tierschutz und mehr Klimaschutz sind in der Tierhaltung nur möglich, wenn moderne Stallbauten genehmigt werden.
Umweltministerin Barbara Hendricks wird vor den Bundestagswahlen keine Zustimmung von Agrarminister Schmidt zu den geplanten Änderungen im Baurecht erhalten.
Eine Stallpacht kann zusätzliches Einkommen bringen, lohnt sich aber meist nur, wenn überdurchschnittliche Leistungen erbracht werden. Das ist zu beachten.